Dürfen wir ein Ginkgo-Präparat auf Kassenrezept abgeben, das nicht die geforderte Konzentration enthält?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept für einen Erwachsenen über „Gingium spezial 80 mg 120 St.“ erhalten. Es ist weder eine Diagnose noch eine Dosierung angegeben. Eine Abgabe bei Demenz ist erlaubt, wenn die Tagesdosis 240 mg beträgt. Dürfen wir das Präparat auf Rezept abgeben?
Antwort
Welche OTC-Präparate für Erwachsene erstattet werden, regelt Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Ausnahmeliste). Gingium-Produkte mit 80 mg Wirkstoffgehalt sind erstattungsfähig, da diese gemäß Packungsbeilage zwei- bis dreimal täglich eingenommen werden sollen und so die Voraussetzungen nach Anlage I erfüllt sind.
Ist ein solches Produkt auf einem Rezept zulasten der GKV verordnet, dann dürfen Sie es ohne weitere Prüfung abgeben. Die Diagnose kann und muss nicht von der Apotheke geprüft werden, da Ärzte diese bei Arzneimittelverordnungen nicht auf dem Rezept angeben müssen.
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung