Dürfen wir ein Ginkgo-Präparat auf Kassenrezept abgeben, das nicht die geforderte Konzentration enthält?

Wir haben ein Rezept für einen Erwachsenen über „Gingium spezial 80 mg 120 St.“ erhalten. Es ist weder eine Diagnose noch eine Dosierung angegeben. Eine Abgabe bei Demenz ist erlaubt, wenn die Tagesdosis 240 mg beträgt. Dürfen wir das Präparat auf Rezept abgeben?

Antwort

Welche OTC-Präparate für Erwachsene erstattet werden, regelt Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Ausnahmeliste). Gingium-Produkte mit 80 mg Wirkstoffgehalt sind erstattungsfähig, da diese gemäß Packungsbeilage zwei- bis dreimal täglich eingenommen werden sollen und so die Voraussetzungen nach Anlage I erfüllt sind.

Ist ein solches Produkt auf einem Rezept zulasten der GKV verordnet, dann dürfen Sie es ohne weitere Prüfung abgeben. Die Diagnose kann und muss nicht von der Apotheke geprüft werden, da Ärzte diese bei Arzneimittelverordnungen nicht auf dem Rezept angeben müssen.

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