Dürfen wir auch das Original-Biologikum abgeben?

Wir sind uns noch etwas unsicher, wie wir Biologika-Rezepte seit dem 1. April 2026 korrekt beliefern. Uns liegt eine Verordnung über „PONLIMSI 60 mg Injektions­lösung i. e. Fertig­spritze 1 St.“ zulasten der AOK Nieder­sachsen vor. Zurzeit zeigt uns unser EDV-System viele Rabatt­verträge über ver­schiedene Produkte an. Auch das Original Prolia ist mit dabei.

Dürften wir dann auch Prolia abgeben? Gilt auch bei Bio­logika, dass alle im Rabatt­vertrag ange­führten Produkte gleich­wertig sind und frei unter diesen ausge­wählt werden darf?

Antwort

Wie sie richtig anführen, gilt laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag Folgendes:

11 Abs. 1 Rahmenvertrag

„[…] Treffen die Voraus­setzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Kranken­kasse für mehrere rabatt­be­günstigte Fertig­arznei­mittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Diese Regelung gilt auch für Biologika, somit können Sie frei unter den Rabatt­arznei­mitteln wählen und in Ihrem Fall auch Prolia abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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