Dürfen wir auch das Original-Biologikum abgeben?
Wir sind uns noch etwas unsicher, wie wir Biologika-Rezepte seit dem 1. April 2026 korrekt beliefern. Uns liegt eine Verordnung über „PONLIMSI 60 mg Injektionslösung i. e. Fertigspritze 1 St.“ zulasten der AOK Niedersachsen vor. Zurzeit zeigt uns unser EDV-System viele Rabattverträge über verschiedene Produkte an. Auch das Original Prolia ist mit dabei.
Dürften wir dann auch Prolia abgeben? Gilt auch bei Biologika, dass alle im Rabattvertrag angeführten Produkte gleichwertig sind und frei unter diesen ausgewählt werden darf?
Antwort
Wie sie richtig anführen, gilt laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag Folgendes:
11 Abs. 1 Rahmenvertrag
„[…] Treffen die Voraussetzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“
Diese Regelung gilt auch für Biologika, somit können Sie frei unter den Rabattarzneimitteln wählen und in Ihrem Fall auch Prolia abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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