Dürfen wir anstatt eines Rx-Arznei­mittels ein OTC-Arznei­mittel abgeben?

Verordnet ist das verschreibungs­pflichtige Elmex Gelee 38 g für ein Kind zulasten der GKV.

Dürfen wir bei Nicht­liefer­bar­keit der 38 g die apotheken­pflichtige 25-g-Packung abgeben?

Antwort

Ein Austausch ist in diesem Fall nicht möglich, da ein verschreibungs­pflichtiges Arznei­mittel nicht gegen ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel getauscht werden darf.

18 Abs. 2 Rahmen­vertrag

„Zwischen Fertig­arznei­mitteln, die sich hin­sicht­lich der Ver­schreibungs­pflicht unter­scheiden, ist ein Aus­tausch nicht zulässig.“

Sie benötigen ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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