Dürfen wir anstatt eines Rx-Arzneimittels ein OTC-Arzneimittel abgeben?
Verordnet ist das verschreibungspflichtige Elmex Gelee 38 g für ein Kind zulasten der GKV.
Dürfen wir bei Nichtlieferbarkeit der 38 g die apothekenpflichtige 25-g-Packung abgeben?
Antwort
Ein Austausch ist in diesem Fall nicht möglich, da ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht gegen ein apothekenpflichtiges Arzneimittel getauscht werden darf.
18 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, ist ein Austausch nicht zulässig.“
Sie benötigen ein neues Rezept.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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