Dürfen wir 3 x N2 oder nur 1 x N2 abgeben?
Uns liegt eine Verordnung über „Melatonin 2 mg RET 100 St. N3“ vor.
Wir sind uns unsicher, ob wir die Verordnung beliefern dürfen, und wenn ja, dürfen wir 3 x 30 St. oder nur 1 x 30 St. abgeben?
Antwort
In diesem Fall ist von einer unklaren Verordnung auszugehen, da eine N3-Packung nicht im Handel ist. Die Verordnung ist keinem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen. Somit gilt laut § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag Folgendes:
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit der verschreibenden Person zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren. […]“
Sie dürfen die Verschreibung nach ärztlicher Rücksprache korrigieren, je nach Rückspracheergebnis können 30 St. N2 oder 3 x 30 St. N2 abgegeben werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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