Doku­men­tation von Human­arznei­mitteln für Tiere

Uns stellt sich folgende Frage: Wenn Human­arznei­mittel für Tiere umge­widmet werden, müssen dann auch die Charge und das Verfalls­datum doku­mentiert werden?

Müssen wir eigent­lich prüfen, ob das Mittel ver­ordnet werden darf?

Antwort

Wenn Human­arznei­mittel für die An­wendung bei Tieren umge­widmet werden, gilt wie bei Tier­arznei­mitteln die Doku­mentations­pflicht nach § 22 der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) und dem Tier­arznei­mittel­recht. Die Dokumentation ist also die gleiche. Eine Umwidmung ist nur erlaubt, wenn kein zuge­las­senes Tier­arznei­mittel verfügbar ist. Das muss die Apotheke jedoch nicht prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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