Dokumentation von Humanarzneimitteln für Tiere
Uns stellt sich folgende Frage: Wenn Humanarzneimittel für Tiere umgewidmet werden, müssen dann auch die Charge und das Verfallsdatum dokumentiert werden?
Müssen wir eigentlich prüfen, ob das Mittel verordnet werden darf?
Antwort
Wenn Humanarzneimittel für die Anwendung bei Tieren umgewidmet werden, gilt wie bei Tierarzneimitteln die Dokumentationspflicht nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und dem Tierarzneimittelrecht. Die Dokumentation ist also die gleiche. Eine Umwidmung ist nur erlaubt, wenn kein zugelassenes Tierarzneimittel verfügbar ist. Das muss die Apotheke jedoch nicht prüfen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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