Darf ein mit Kreuz verordnetes Original ausgetauscht werden?
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Wir haben ein Rezept mit Aut-idem-Kreuz über „Norditropin Flexpro 5 mg Pen N2 5 x 1,5 ml PZN 05459393“.
Das Produkt ist eindeutig verordnet. Darf hier ein Import abgeben werden oder muss es unbedingt das Original sein, weil es gentechnologisch hergestellt wurde und es produktbezogen inklusive PZN verschrieben ist?
Antwort:
Da Original und darauf bezugnehmend zugelassene Importe grundsätzlich (also auch bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln = Biologicals) als identisch angesehen werden, darf bzw. muss (im Falle von Rabattverträgen) der Austausch zwischen Original und Importen auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz vorgenommen werden.
Eine Ausnahme besteht laut Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen, falls der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz vermerkt hat, dass der Austausch durch einen Import aus medizinisch-therapeutischen untersagt ist. Primärkassen haben häufig ähnliche Regelungen, dies müssten Sie allerdings im jeweils gültigen Liefervertrag der Primärkassen Ihres Bundeslandes nachschauen.
Wenn kein zusätzlicher ärztlicher Vermerk zum Aut-idem-Kreuz vorhanden ist, dürfen Sie also auch einen wirtschaftlichen Import abgeben, um Ihre Importquote zu erfüllen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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