Darf diese nicht normierte Packungsgröße abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über „Botox Multip 3 x 100 Allerg PZN 03136734“ vor.

Diese Packung trägt allerdings kein N-Kennzeichen.

Können wir trotzdem diese Packung als Stückzahlverordnung abgeben oder dürfen wir nur die N2-Größe mit 2 x 100 St. abgeben?

Antwort

Da die Menge der verordneten 3er-Packung unterhalb des Nmax-Bereichs liegt und eine eindeutige Stückzahlverordnung vorliegt, ist diese Packungsgröße zulasten der GKV abgabefähig.

Dies sind die nach PackungsV definierten Normbereiche für Clostridium botulinum Toxin Typ A:

Eine Kürzung der verordneten Menge auf die N2-Packung ist demnach nicht erforderlich.

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