Darf diese nicht normierte Packungsgröße abgegeben werden?
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Uns liegt ein Rezept über „Botox Multip 3 x 100 Allerg PZN 03136734“ vor.
Diese Packung trägt allerdings kein N-Kennzeichen.
Können wir trotzdem diese Packung als Stückzahlverordnung abgeben oder dürfen wir nur die N2-Größe mit 2 x 100 St. abgeben?
Antwort
Da die Menge der verordneten 3er-Packung unterhalb des Nmax-Bereichs liegt und eine eindeutige Stückzahlverordnung vorliegt, ist diese Packungsgröße zulasten der GKV abgabefähig.
Dies sind die nach PackungsV definierten Normbereiche für Clostridium botulinum Toxin Typ A:
Eine Kürzung der verordneten Menge auf die N2-Packung ist demnach nicht erforderlich.
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