Darf der Arzt den 30-Tage-Bedarf bei Isotretinoin begründet überschreiten?

Gibt es eine Ausnahme bei Isotretinoin zur Verordnung einer Menge, die über die 30-Tage-Regelung hinausgeht, wenn der Arzt es auf dem Rezept begründet? Oder darf man generell nur 30 Stück für Frauen (im gebärfähigen Alter) abgeben?

Antwort:

Ausnahmen von der Regelung für Isotretinoin, dass für Frauen im gebärfähigen Alter nur ein 30-Tage-Bedarf verordnet werden darf, gibt es nicht. Geht die verordnete Menge über diesen Bedarf hinaus, sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, sodass dieser die Menge ändert. Da die Apotheke nach dem Leitfaden des BfArM zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoin eine Prüfpflicht bzgl. der Höchstmenge hat, hat sie ggf. mit Retaxationen bzw. haftungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die strengen Vorschriften sind darin begründet, dass Isotretinoin hoch teratogen ist. Die Begrenzung der Höchstmenge dient u. a. dazu, dass regelmäßige Arztbesuche gewährleistet sind.

Die 30-Tage-Regelung bedeutet übrigens nicht immer gleich 30 Stück, die Stückzahl richtet sich nach der individuellen Dosierung (0,5–1mg/kg Körpergewicht).

Lesen Sie bei Fragen zu Isotretinoin-Verordnungen auch die Arbeitshilfe Nr. 28.

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