Darf das teurere Original ohne Arztrücksprache abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns wurde ein Rezept vorgelegt, auf dem der Arzt einen Exforge-Reimport mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat. Dieser ist nicht lieferbar, auch günstigere Importe können wir nicht beziehen. Dürfen wir ohne Rücksprache das teurere Original abgeben? Das Original ist nicht als Rabattartikel gekennzeichnet.
Antwort
Zunächst müssen Sie immer auf mögliche Rabattarzneimittel prüfen. Falls dies in Ihrem Fall nur auf Generika zutrifft, ist der Austausch auf diese aufgrund des gesetzten Aut-idem-Kreuzes verboten. Mit Aut-idem-Kreuz ist nur ein Austausch zwischen Importen und Bezugsoriginal zulässig.
 Wenn Sie anstelle des verordneten Imports das teurere Originalarzneimittel abgeben möchten, müssen Sie den durch den Arzt gesetzten Preisanker überschreiten.
Dazu ist glücklicherweise keine Rücksprache mit dem Arzt mehr erforderlich. Sie können selbst unter Zuhilfenahme der Sonder-PZN den entsprechenden Vermerk aufbringen. Denken Sie nur daran, Datum und Unterschrift aufzubringen und die entsprechenden Großhandelsnachweise zur Nichtverfügbarkeit preisgünstiger Alternativen zu archivieren.
- DAP Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“ (PDF)
 - DAP Lexikon
 - Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
 
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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