Besteht die Möglich­keit, einem Patienten sein Wunsch­arznei­mittel mit­zu­geben?

Ein Patient hat uns ein Rezept über „CANDESARTAN AAA 16 mg Tabletten PZN 09531816“ zulasten der HEK vorgelegt. Zurzeit gibt es bei der HEK drei verschiedene Rabatt­partner: Candaxiro, Candesartan Mylan und Candesartan beta. Der Patient möchte jedoch nur Candecor haben.

Welche Möglichkeit haben wir? Würde es helfen, wenn der Arzt das Candecor verordnen würde?

Antwort

Auch wenn der Arzt das Arzneimittel Candecor verordnen würde, ist eine automatische Abgabe dieses Arzneimittels nicht möglich (dies ginge nur bei gesetztem Aut-idem-Kreuz). Ansonsten wäre eine Abgabe über die Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken denkbar. Jedoch ist allein der Wunsch des Patienten nach nur diesem Arzneimittel unserer Einschätzung nach nicht ausreichend als schlagkräftige Begründung. Die Entscheidung, ob in diesem Fall Pharmazeutische Bedenken angewendet werden können (Liegen Allergien vor? Gab es schon Unverträglichkeiten bei Anwendung anderer Arzneimittel?), liegt in Ihrem Ermessen. Für die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken bedarf es keiner neuen Verordnung. Sie müssen dann allerdings begründen, warum keines der anderen Arzneimittel außer Candecor eine Option ist.

Eine andere Möglichkeit wäre, dem Patienten das Arzneimittel als Wunscharzneimittel abzurechnen. Der Patient würde dann das Arzneimittel bei Ihnen voll bezahlen und kann sich dann um eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse bemühen. Die Kasse erstattet jedoch in der Regel nicht den vollen Preis.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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