ALBVVG-Regelungen bei L-Thyroxin?

Ist es erlaubt, bei Stoffen der Substitutions­aus­schluss­liste bei Nicht­liefer­barkeit die Wirk­stärke zu ändern? Verordnet sind zum Beispiel 100 Stück L-Thyroxin Aventis 50 µg und wir möchten 50 Stück 100 µg vom gleichen Hersteller abgeben.

Ist ein neues Rezept nötig oder dürfen wir das mit Sonder­kenn­zeichen regeln?

Antwort

Solange Sie die Wirk­stoff­menge insge­samt nicht über­schreiten, dürfen Sie auch Stoffe der Sub­sti­tutions­aus­schluss­liste wie von Ihnen beschrieben aus­tauschen. In Ihrem Fall dürfen Sie das also genau so abgeben. Sie müssen bei derartigen Substi­tutionen nur darauf achten, dass die Arznei­form auch anwend­bar – in diesem Falle teil­bar – ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung