ALBVVG-Regelungen bei L-Thyroxin?
Ist es erlaubt, bei Stoffen der Substitutionsausschlussliste bei Nichtlieferbarkeit die Wirkstärke zu ändern? Verordnet sind zum Beispiel 100 Stück L-Thyroxin Aventis 50 µg und wir möchten 50 Stück 100 µg vom gleichen Hersteller abgeben.
Ist ein neues Rezept nötig oder dürfen wir das mit Sonderkennzeichen regeln?
Antwort
Solange Sie die Wirkstoffmenge insgesamt nicht überschreiten, dürfen Sie auch Stoffe der Substitutionsausschlussliste wie von Ihnen beschrieben austauschen. In Ihrem Fall dürfen Sie das also genau so abgeben. Sie müssen bei derartigen Substitutionen nur darauf achten, dass die Arzneiform auch anwendbar – in diesem Falle teilbar – ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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