DAP Lexikon

Auf dieser Seite finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

So gehen Sie vor: Suchen Sie einfach alphabetisch nach dem Begriff und klicken Sie diesen an – alle weiteren Informationen finden Sie dann auf der sich öffnenden Seite.

Stichprobe (n)

Die Stichprobe (n) bezeichnet eine ausgewählte Gruppe an Patienten/Probanden, die in einer Studie untersucht wird, um Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit (N) ziehen zu können. Die Stichprobe soll dabei möglichst repräsentativ für die Grundgesamtheit sein, was durch die entsprechende Wahl von Ein- und Ausschlusskriterien gewährleistet werden kann. Problematisch ist, dass bei Rückschlüssen von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit jedoch eine Restunsicherheit bleibt, die statistisch über das Signifikanzniveau (Irrtumswahrscheinlichkeit) kontrolliert wird.