DAP Lexikon

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Mehrkostenverzicht, kassenspezifisch

Im Rahmen von Rabattverträgen können Hersteller und Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht vereinbaren. D. h., die Versicherten müssen keine Mehrkosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe angegebene Preis oberhalb eines Festbetrags liegt.
Informationen zum Mehrkostenverzicht sind ebenso wie die Rabattverträge in der Apothekensoftware hinterlegt.