Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Dronabinol in der Rezeptur
Dronabinol wird in Apotheken aus unterschiedlichen Ausgangsprodukten verarbeitet. Eine Rezeptur im arzneimittelrechtlichen Sinne liegt nur vor, wenn die Apotheke, ausgehend von den Ausgangsstoffen, eigenverantwortlich herstellt und das Arzneimittel dadurch wesentlich prägt (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. September 2025, Az. 12 O 212/22).
Uns interessiert heute:
Welches Dronabinol verwenden Sie derzeit überwiegend für die Herstellung von Dronabinol-Zubereitungen in Ihrer Apotheke?
„Dronabinol-Konzentrat (z. B. zur Herstellung nach NRF)“
„Vorgefertigte Dronabinol-Lösung (abgabefertige Konzentration)“
„Beides – je nach Verordnung“
„Wir stellen aktuell keine Dronabinol-Zubereitungen her.“