Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Dronabinol in der Rezeptur

Dronabinol wird in Apotheken aus unter­schied­lichen Ausgangs­produkten verarbeitet. Eine Rezeptur im arznei­mittel­rechtlichen Sinne liegt nur vor, wenn die Apo­theke, aus­ge­hend von den Aus­gangs­stoffen, eigen­ver­ant­wortlich her­stellt und das Arznei­mittel dadurch wesent­lich prägt (Urteil des Land­gerichts Düssel­dorf vom 10. September 2025, Az. 12 O 212/22).

Uns interessiert heute:

Welches Dronabinol ver­wenden Sie derzeit über­wiegend für die Her­stel­lung von Dronabinol-Zube­reitungen in Ihrer Apo­theke?

„Dronabinol-Konzentrat (z. B. zur Herstel­lung nach NRF)“

22,1 %

„Vorge­fertigte Dronabinol-Lösung (abgabe­fertige Konzen­tration)“

37,7 %

„Beides – je nach Verordnung“

21,6 %

„Wir stellen aktuell keine Dronabinol-Zube­reitungen her.“

18,6 %