Frage an das DAP-Team
Fertigextrakte aus Cannabisblüten mit einer PZN

Unsere Apotheke bekommt ab und an E-Rezepte, auf denen Fertigextrakte aus Cannabisblüten mit einer PZN verordnet sind.
Diese Verordnungen sind Rezepturen, die wir durch das Umfüllen in der Apotheke herstellen. Handelt es sich hier um eine uneindeutige Verordnung, weil eine Rezeptur mit PZN verordnet wurde? Muss das Rezept neu ausgestellt werden oder reicht es aus, wenn wir durch Freitextergänzung/-korrektur schreiben, dass es sich um eine Rezeptur handelt?
Die verordnete Menge ist hier schon durch den Arzt geklärt:
2.0x Tilray Cannext Thc10cbd10 EXT KA (PZN: 16597916)
Dosierung: >>0,25–0–0,25 ml<<

Antwort
Bei der von Ihnen beschriebenen Situation handelt es sich um eine Verordnung von Fertigextrakten aus Cannabisblüten, die mit einer PZN versehen ist. Diese Verordnung enthält sowohl Elemente eines Fertigarzneimittels (durch die Angabe der PZN) als auch einer Rezeptur (da in der Apotheke durch Umfüllen eine individuelle Zubereitung erfolgt). Da es sich um eine uneindeutige Verordnung handelt, wäre es grundsätzlich erforderlich, dass der Arzt das Rezept korrekt ausstellt, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine klare Trennung zwischen Fertigarzneimittel und Rezeptur ist notwendig, um Fehler bei der Abgabe zu verhindern.
Wenn die Menge klar angegeben ist und die Verordnung eindeutig als Rezeptur erkennbar gemacht werden kann, könnte eine Freitextergänzung oder -korrektur durch die Apotheke ausreichen. Dabei sollte allerdings dokumentiert werden, dass die Verordnung uneindeutig war und die Klarstellung durch die Apotheke erfolgt ist. Dies sollte auch mit der Arztpraxis abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die gewünschte Medikation korrekt ausgegeben wird.
Bei der Freitextverordnung fehlt darüber hinaus aber auch die exakte Menge und die Zusammensetzung nach Art und Menge. Tilray hat auf seiner Seite im geschützten Bereich für Fachkreise auch entsprechende Verordnungsbeispiele aufgeführt: