Frage an das DAP-Team

OTC auf Rezept erstattungsfähig?

Wir brauchen Hilfe bei einem Rezept über eine Rezeptur:

Verordnet wurde „Viskose Benzydamin­hydrochlorid-Mund­spül­lösung 1,5 mg/ml mit Lidocain­hydrochlorid und Dexpanthenol (NRF 7.15.)“.

Es handelt sich um eine Onkologie-Patientin.

Können wir das Präparat zulasten der GKV abgeben?

Antwort

Lidocain ist unter bestimmten Umständen erstattungs­fähig. Gemäß Anlage I zum Abschnitt F der Arznei­mittel-Richtlinie (Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungs­aus­schluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V [OTC-Übersicht]) sind topische Anästhetika bei schwer­wiegenden generalisierten blasen­bildenden Haut­erkrankungen zulasten der GKV verordnungs­fähig:

Anlage I zum Abschnitt F Arznei­mittel-Richtlinie

„Topische Anästhetika und/oder Antiseptika, nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus)“