Frage an das DAP-Team

Doppelverordnung Dronabinol

Wie gehe ich mit einem BtM-Rezept um, auf dem 2 x 20 ml ölige Dronabinol-Lösung verschrieben sind?

Abrechnungstechnisch sind zwei Rezepturen auf einem Rezept nicht möglich – wohl auch, wenn es sich um identische handelt.

Kann man 40 ml abgeben und abrechnen oder müssen zwei neue Rezepte ausgestellt werden?

Antwort

Die meisten Kassen ersetzen bei zwei identischen Rezepturen aufgrund der Wirtschaftlichkeit (§ 12 SGB V) nur ein Gefäß und nur eine Herstellung.

Vielleicht können Sie die Rezeptur nach Rück­sprache mit dem Arzt in eine Verordnung über 1 x 40 ml ändern lassen, dann sollte es weder mit der Rezept­bedruckung noch mit der Abrechnung Probleme geben.