Frage an das DAP-Team

Dronabinol quartalsweise verordnet – geht das?
Uns erreichte eine Anfrage eines Patienten, der schon seit längerer Zeit Dronabinol-Verschreibungen erhält und auch in Zukunft mit Dronabinol versorgt werden möchte. Da die Arztpraxis 50 km entfernt liegt, möchte der Patient eine quartalsweise Versorgung mit Dronabinol.
Darf ein Arzt eine 90-tägige Verordnung überhaupt ausstellen und wenn ja, muss sie gesondert gekennzeichnet sein?
Antwort
Im April 2023 sind mit der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) die Höchstmengen für Betäubungsmittel weggefallen. Seitdem dürfen Ärzte auch Betäubungsmittel in größeren Mengen verordnen.
2 Abs. 1 BtMVV vor der Änderung
„Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: […]“
Aktuell lautet § 2 Abs. 1 BtMVV wie folgt:
2 Abs. 1 BtMVV
„Für einen Patienten darf der Arzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil verschreiben.“