Frage an das DAP-Team

Dronabinol quartals­weise verordnet – geht das?

Uns erreichte eine Anfrage eines Patienten, der schon seit längerer Zeit Dronabinol-Verschrei­bungen erhält und auch in Zukunft mit Dronabinol versorgt werden möchte. Da die Arzt­praxis 50 km entfernt liegt, möchte der Patient eine quartals­weise Versorgung mit Dronabinol.

Darf ein Arzt eine 90-tägige Verordnung über­haupt aus­stellen und wenn ja, muss sie gesondert gekenn­zeichnet sein?

Antwort

Im April 2023 sind mit der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) die Höchstmengen für Betäubungsmittel weggefallen. Seitdem dürfen Ärzte auch Betäubungsmittel in größeren Mengen verordnen.

2 Abs. 1 BtMVV vor der Änderung

„Für einen Patienten darf der Arzt inner­halb von 30 Tagen verschreiben:

a) bis zu zwei der folgenden Betäubungs­mittel unter Einhaltung der nach­stehend fest­ge­setzten Höchst­mengen: […]“

2 Abs. 1 BtMVV

„Für einen Patienten darf der Arzt die in Anlage III des Betäubungs­mittel­gesetzes bezeichneten Betäubungs­mittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil verschreiben.“