Rezepturtipp der Woche

Volumenergänzungs­methode bei Kapseln

Im Rezepturtipp der Woche 46/2025 des DAC/NRF-Werks wurde eine praxisnahe Neuerung für die Herstellung von Kapseln vorgestellt.

Die Volumen­ergänzungs­methode wird ange­wendet, wenn die Nenn­füll­masse einer Kapsel unbe­kannt und daher keine gravi­metrische Herstellung möglich ist. Wirk- und Hilfs­stoffe werden zunächst mit einem Teil des Füll­mittels gemischt, in die Kapsel­unter­teile gefüllt und an­schließend mit weiterem Füll­mittel ergänzt, bis alle Kapseln voll sind. Nach dem Entleeren und Homo­geni­sieren wird das Pulver erneut einge­füllt, die Kapseln ver­schlossen und geprüft.

Neu ist eine Rechen­hilfe, die Apotheken bei der Bestimmung der Soll-Ein­waagen für Wirk- und Hilfs­stoffe unter­stützt. Unter Berücksichtigung der Einwaage­korrektur­faktoren und Produktions­zuschläge wird auf Basis des Nenn­füll­volumens der Kapseln sowie der geschätzten Schütt­dichten der einzelnen Komponenten ermittelt, welche Gesamt­menge an Füll­mittel erforderlich ist. Daraus wird anschließend ein Vorschlag abge­leitet, welcher Anteil des Füll­mittels für die Vor­mischung verwendet werden sollte.

In der Inprozess­prüfung wird der Masse­verlust kontrolliert (zulässig ≤ 3 %) sowie die Gleich­förmig­keit der Masse anhand von 10 oder 20 gewogenen Kapseln beurteilt. Dabei darf weder die relative Standard­ab­weichung 5 % über­schreiten noch dürfen mehr als zwei Prüf­zellen orange bzw. eine rot erscheinen, denn sonst ist die Prüfung nicht bestanden.