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GMK fordert strengere Vorgaben

Medizinal­cannabis nur nach persönlichem Arzt­gespräch

Die Gesund­heits­minister­konferenz (GMK) der Länder spricht sich deutlich dafür aus, dass Medizinal­cannabis künftig nur nach einem persönlichen Erst­kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt ver­ordnet werden darf. Hinter­grund ist der rasante Anstieg von Online-Platt­formen, die nach dem Aus­füllen eines Frage­bogens unkom­pliziert Rezepte oder sogar direkt die Ware anbieten.

Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabis-Gesetzes (MedCanG) fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Zwar bleibt es verschreibungs- und apothekenpflichtig, der Wegfall der BtMG-Regelung hat jedoch dazu geführt, dass auch der Versand prinzipiell erlaubt ist. Diese neue Rechtslage hat eine Vielzahl von Plattformen entstehen lassen, die sich eher an kommerziellen Interessen als an der medizinischen Versorgung orientieren.

Aus Sicht der GMK gefährdet diese Entwicklung den Gesundheitsschutz der Patientinnen und Patienten. Daher soll das MedCanG so angepasst werden, dass eine ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis nur nach einer persönlichen Untersuchung erfolgen darf und nur dann, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt. Sollte das nicht möglich sein, bringen die Ministerinnen und Minister sogar eine Rückführung der Cannabisblüten ins BtMG ins Spiel.

Telemedizin braucht klare Grenzen

Auch unabhängig vom Thema Cannabis mahnt die GMK strengere Regelungen für die Telemedizin an. Sie solle Ärztinnen und Ärzte entlasten – nicht jedoch Plattformen ermöglichen, gegen Entgelt rasch Rezepte auszustellen – ohne echte ärztliche Beratung oder Kontrolle. Die Sorge: Medizinische Entscheidungen würden zunehmend zu bloßen „Bestellvorgängen“, insbesondere bei beratungsintensiven Arzneimitteln.

Apothekerkammer warnt vor Rezeptplattformen

Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) äußert sich kritisch zur Entwicklung. Viele Plattformen beschränkten sich längst nicht mehr auf die Vermittlung von Bestellungen, sondern erleichterten auch die Rezeptbeschaffung ohne persönliche ärztliche Konsultation. Dies untergrabe die Verschreibungspflicht und schwäche das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer fundierten medizinischen Indikation.

Die BAK warnt eindringlich: Eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sei bei derart reduzierter Kommunikation  – insbesondere im Fall von Medizinalcannabis, das eine umfassende Beratung und medizinische Begleitung erfordert – nicht gewährleistet.