News

Achtung Retax

Abrechnung des Wasser-Qualitätszuschlags entfällt

In den letzten Wochen erreichen uns immer wieder Berichte von Retaxationen im Bereich Rezeptur.

Der Grund dafür: fehlerhafte Berechnung des Zuschlags für Aqua purificata.

Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Hilfs­taxe für Stoffe (Anlage 1) und Gefäße (Anlage 2) in Apotheken. Bisher enthaltene Positionen wie Aqua purificata mit Zu­schlägen ent­fallen daher. Ab sofort ist eine Ab­rechnung nur noch als Leitungs­wasser möglich. Alternativ kann industriell herge­stelltes Aqua purificata bezogen und gemäß der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung (AMPreisV) abge­rechnet werden.