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Achtung Retax
Abrechnung des Wasser-Qualitätszuschlags entfällt
In den letzten Wochen erreichen uns immer wieder Berichte von Retaxationen im Bereich Rezeptur.
Der Grund dafür: fehlerhafte Berechnung des Zuschlags für Aqua purificata.
Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Hilfstaxe für Stoffe (Anlage 1) und Gefäße (Anlage 2) in Apotheken. Bisher enthaltene Positionen wie Aqua purificata mit Zuschlägen entfallen daher. Ab sofort ist eine Abrechnung nur noch als Leitungswasser möglich. Alternativ kann industriell hergestelltes Aqua purificata bezogen und gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden.