Pen oder Fertigspritze?

Bei Arznei­mitteln, die in der Selbst­anwendung zuhause injiziert werden, gibt es ver­schiedene Devices. Unter anderem bei Biologika sind Pens und Fertig­spritzen häufige Anwendungs­formen, wobei es teil­weise beide Darreichungs­formen zu einem Bio­logikum gibt. Beispiele sind Cimzia®, Humira® und Ovitrelle® – diese Präparate sind sowohl als Fertig­pen als auch als Fertig­spritze im Handel erhält­lich. Teilweise ist dieser Unter­schied nur im Namen zu erkennen, da sowohl Spritze als auch Pen das Dar­reichungs­­form­­kürzel „ILO“ tragen. Bei einer Differen­zierung zwischen „FER“ und „PEN“ ist die Darstel­lung in der EDV auf­fälliger.

Austausch erlaubt oder nicht?

Häufig wird dem DAP-Team die Frage gestellt, ob ein Fertig­pen gegen eine Fertig­spritze (oder umgekehrt) ausge­tauscht werden darf, beispiels­weise im Zuge von Liefer­schwierig­keiten.

Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene Punkte berück­sichtigt werden:

  • Austausch­bar­keit unter­schiedlicher Dar­reichungs­formen nach Anlage VII Teil A der AM-RL: Nur für die hier ange­gebenen Wirk­stoffe sind die in der Anlage definierten Dar­reichungs­formen gegen­einander aus­tausch­bar.
  • Bei identischen Darreichungs­form­kürzeln sind zusätz­lich die besonderen Aus­tausch­vor­gaben bei Biologika zu beachten: Nur Bio­identicals, die in Anlage 1 des Rahmen­vertrags als gegen­einander aus­tausch­bar definiert sind, dürfen/müssen ausge­tauscht werden.

Letztlich muss immer individuell anhand des ver­ordneten Präparates geprüft werden, ob ein Aus­tausch möglich ist, doch in vielen Fällen – z. B. bei Humira® – kann die Apotheke keinen Aus­tausch zwischen den beiden Darreichungs­formen ohne Rezept­änderung vor­nehmen. Selbst wenn beide das identische Kürzel tragen, ist kein Aus­tausch möglich, da beide Fertig­arznei­mittel (Pen und Fertig­spritze) als eigene Arznei­mittel im Handel und nicht als aus­tausch­bare Bio­identicals definiert sind.

Achtung Retaxfalle!

Hier lauert eine typische Retax­falle: Viele Apotheken nannten solche Retaxationen in der DAP Umfrage1 zum Thema Retaxationen im ver­gangenen Jahr als Bei­spiel für hoch­preisige Retaxationen. Nun wurde bekannt, dass zumindest die AOK Rhein­land/Hamburg Retaxationen bei Rezepten über Biologika in solchen Fällen zurück­nimmt, da die ent­sprechenden Medika­mente pharma­kologisch identisch waren (Wirk­stoff, Dosierung, Mengen waren gleich, nur die Anwendungs­form in Pen oder Spritze unter­schied sich, wobei für die Ver­sicherten keine Unter­schiede in der Therapie bestanden).

Wichtig ist jedoch, dass dies nur für Retaxationen bei der genannten Kranken­kasse gilt – die Über­tragung auf andere Kranken­kassen ist nicht möglich. Daher sollten Apotheken ent­sprechende Rezepte weiter­hin sorg­fältig auf eine mögliche Aus­tausch­bar­keit prüfen.
 


1 DAP Umfrage „Retaxationen 2024: Welche Änderungen bringt das E-Rezept?“ Laufzeit: 01.10.–15.10.2024, n = 2.165

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