Pen oder Fertigspritze?
Bei Arzneimitteln, die in der Selbstanwendung zuhause injiziert werden, gibt es verschiedene Devices. Unter anderem bei Biologika sind Pens und Fertigspritzen häufige Anwendungsformen, wobei es teilweise beide Darreichungsformen zu einem Biologikum gibt. Beispiele sind Cimzia®, Humira® und Ovitrelle® – diese Präparate sind sowohl als Fertigpen als auch als Fertigspritze im Handel erhältlich. Teilweise ist dieser Unterschied nur im Namen zu erkennen, da sowohl Spritze als auch Pen das Darreichungsformkürzel „ILO“ tragen. Bei einer Differenzierung zwischen „FER“ und „PEN“ ist die Darstellung in der EDV auffälliger.
Austausch erlaubt oder nicht?
Häufig wird dem DAP-Team die Frage gestellt, ob ein Fertigpen gegen eine Fertigspritze (oder umgekehrt) ausgetauscht werden darf, beispielsweise im Zuge von Lieferschwierigkeiten.
Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden:
- Austauschbarkeit unterschiedlicher Darreichungsformen nach Anlage VII Teil A der AM-RL: Nur für die hier angegebenen Wirkstoffe sind die in der Anlage definierten Darreichungsformen gegeneinander austauschbar.
- Bei identischen Darreichungsformkürzeln sind zusätzlich die besonderen Austauschvorgaben bei Biologika zu beachten: Nur Bioidenticals, die in Anlage 1 des Rahmenvertrags als gegeneinander austauschbar definiert sind, dürfen/müssen ausgetauscht werden.
Letztlich muss immer individuell anhand des verordneten Präparates geprüft werden, ob ein Austausch möglich ist, doch in vielen Fällen – z. B. bei Humira® – kann die Apotheke keinen Austausch zwischen den beiden Darreichungsformen ohne Rezeptänderung vornehmen. Selbst wenn beide das identische Kürzel tragen, ist kein Austausch möglich, da beide Fertigarzneimittel (Pen und Fertigspritze) als eigene Arzneimittel im Handel und nicht als austauschbare Bioidenticals definiert sind.
Achtung Retaxfalle!
Hier lauert eine typische Retaxfalle: Viele Apotheken nannten solche Retaxationen in der DAP Umfrage1 zum Thema Retaxationen im vergangenen Jahr als Beispiel für hochpreisige Retaxationen. Nun wurde bekannt, dass zumindest die AOK Rheinland/Hamburg Retaxationen bei Rezepten über Biologika in solchen Fällen zurücknimmt, da die entsprechenden Medikamente pharmakologisch identisch waren (Wirkstoff, Dosierung, Mengen waren gleich, nur die Anwendungsform in Pen oder Spritze unterschied sich, wobei für die Versicherten keine Unterschiede in der Therapie bestanden).
Wichtig ist jedoch, dass dies nur für Retaxationen bei der genannten Krankenkasse gilt – die Übertragung auf andere Krankenkassen ist nicht möglich. Daher sollten Apotheken entsprechende Rezepte weiterhin sorgfältig auf eine mögliche Austauschbarkeit prüfen.
1 DAP Umfrage „Retaxationen 2024: Welche Änderungen bringt das E-Rezept?“ Laufzeit: 01.10.–15.10.2024, n = 2.165
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