Ozempic-Umstellung

Ozempic® (Semaglutid) 1 mg, Injektionslösung im Fertigpen, ist seit dem 1. Juli 2025 in Deutschland als 8-Wochen-Pen erhältlich. Der bisherige 4-Wochen-Pen in der Packungsgröße N3 wird eingestellt. Seit dem 1. August wurde der 4-Wochen-Pen AV gemeldet. Bis die Bestände beim pharmazeutischen Großhandel und in Apotheken aufgebraucht sind, bleiben jedoch beide Varianten vorübergehend im Handel.

Die alte N3-Packung mit 3 Pens reichte für 12 Wochen, der Nachfolgeartikel N1 reicht für 8 Wochen. Laut Novo Nordisc erfolgte die Umstellung, weil sich durch acht Injektionen pro Pen der Verbrauch an Injektionspens um 50 % reduziert, was die Versorgungssituation durch eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Kapazitäten verbessern kann.

Das DeutscheApothekenPortal wurde zur aktuellen Austauschsituation und zur Abgabe des Nachfolgeartikels bereits mehrfach befragt, weshalb Sie hier eine Zusammenfassung der aktuellen Abgabesituation lesen:

Zunächst einmal ist festzustellen, dass Wirkstoff, Dosierung und Handhabung der Pens unverändert bleiben.

Verordnet eine Ärztin oder ein Arzt eine AV-gemeldete N3-Packung, so kann diese weiterhin, sollte sie noch vorrätig oder vom Großhandel lieferbar sein, von der Apotheke abgegeben werden. Eine Abgabe von AV-gemeldeten Arzneimitteln ist im Gegensatz zu zurückgerufenen Arzneimitteln noch möglich. Apotheken, die eine verordnete N3-Packung nicht vorrätig haben und diese auch nicht mehr über den Großhandel bekommen, können nach § 129 Abs. 2a SGB V (ALBVVG) stückeln. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn es können aufgrund der unterschiedlichen Füllmengen der Pens (4-Wochen vs. 8-Wochen-Pen) nicht drei N1-Packungen alternativ zu einer N3-Packung mit drei Pens abgegeben werden!

Gemäß § 129 Abs. 2a SGB V darf nämlich die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten werden. Aufgrund einer Nichtverfügbarkeit darf demnach nur ein 8-Wochen-Pen Ozempic (N1) abgegeben werden.

OZEMPIC 1 mg Injektions­lösg. im Fertig­pen 8 Wochen1 StN1NOVO19904158152,63197,50Rx ILO
OZEMPIC 1 mg Injektions­lösung im Fertig­pen1 St NOVO14352932–,––,–RxAV,KPILO
OZEMPIC 1 mg Injektions­lösung im Fertig­pen3 StN3NOVO15398557228,58290,60RxOAV,NILO

Tabelle: Lauer-Taxe Online, Stand: 01.08.2025

Vorsicht ist eben­falls auf­grund der unter­schiedlichen Norm­kenn­zeichen geboten. Nach­folge­artikel sind nicht immer auto­matisch aut-idem-konform zum Vorgänger­artikel. Auch ein Nach­folge­artikel darf nicht ohne weiteres einen alten Artikel ersetzen. So muss bei einer Ersetzung eines Arznei­mittels, neben den Voraus­setzungen des § 9 Rahmen­vertrags, wie z. B. gleicher Wirk­stoff, gleiche Wirk­stärke, Zulassung für mindes­tens ein gleiches An­wendungs­gebiet, auch die Packungs­größe gemäß § 8 des Rahmen­vertrags identisch sein.

Ohne Doku­mentation der Nicht­liefer­bar­keit darf auf­grund der ab­weichenden Norm­kenn­zeichen kein Aus­tausch erfolgen, auch dann nicht, wenn die N1-Packung als Nach­folge­artikel gelistet wurde.

DAP empfiehlt bei Verordnungen der AV-gemeldeten N3-Packungs­größe, die ver­ordnende Person über den Verkehrs­status (außer Vertrieb) zu informieren und zu bitten, den neuen 8-Wochen-Pen zu verschreiben. So werden auch Folge­ver­ordnungen korrekt ausge­stellt und Sie haben ein Doku­mentations- und Retax­risiko weniger.

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