Ozempic-Umstellung
Ozempic® (Semaglutid) 1 mg, Injektionslösung im Fertigpen, ist seit dem 1. Juli 2025 in Deutschland als 8-Wochen-Pen erhältlich. Der bisherige 4-Wochen-Pen in der Packungsgröße N3 wird eingestellt. Seit dem 1. August wurde der 4-Wochen-Pen AV gemeldet. Bis die Bestände beim pharmazeutischen Großhandel und in Apotheken aufgebraucht sind, bleiben jedoch beide Varianten vorübergehend im Handel.
Die alte N3-Packung mit 3 Pens reichte für 12 Wochen, der Nachfolgeartikel N1 reicht für 8 Wochen. Laut Novo Nordisc erfolgte die Umstellung, weil sich durch acht Injektionen pro Pen der Verbrauch an Injektionspens um 50 % reduziert, was die Versorgungssituation durch eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Kapazitäten verbessern kann.
Das DeutscheApothekenPortal wurde zur aktuellen Austauschsituation und zur Abgabe des Nachfolgeartikels bereits mehrfach befragt, weshalb Sie hier eine Zusammenfassung der aktuellen Abgabesituation lesen:
Zunächst einmal ist festzustellen, dass Wirkstoff, Dosierung und Handhabung der Pens unverändert bleiben.
Verordnet eine Ärztin oder ein Arzt eine AV-gemeldete N3-Packung, so kann diese weiterhin, sollte sie noch vorrätig oder vom Großhandel lieferbar sein, von der Apotheke abgegeben werden. Eine Abgabe von AV-gemeldeten Arzneimitteln ist im Gegensatz zu zurückgerufenen Arzneimitteln noch möglich. Apotheken, die eine verordnete N3-Packung nicht vorrätig haben und diese auch nicht mehr über den Großhandel bekommen, können nach § 129 Abs. 2a SGB V (ALBVVG) stückeln. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn es können aufgrund der unterschiedlichen Füllmengen der Pens (4-Wochen vs. 8-Wochen-Pen) nicht drei N1-Packungen alternativ zu einer N3-Packung mit drei Pens abgegeben werden!
Gemäß § 129 Abs. 2a SGB V darf nämlich die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten werden. Aufgrund einer Nichtverfügbarkeit darf demnach nur ein 8-Wochen-Pen Ozempic (N1) abgegeben werden.
OZEMPIC 1 mg Injektionslösg. im Fertigpen 8 Wochen | 1 St | N1 | NOVO | 19904158 | 152,63 | 197,50 | Rx | – | – | ILO | |
OZEMPIC 1 mg Injektionslösung im Fertigpen | 1 St | NOVO | 14352932 | –,– | –,– | Rx | – | AV,KP | – | ILO | |
OZEMPIC 1 mg Injektionslösung im Fertigpen | 3 St | N3 | NOVO | 15398557 | 228,58 | 290,60 | Rx | O | AV,N | – | ILO |
Tabelle: Lauer-Taxe Online, Stand: 01.08.2025
Vorsicht ist ebenfalls aufgrund der unterschiedlichen Normkennzeichen geboten. Nachfolgeartikel sind nicht immer automatisch aut-idem-konform zum Vorgängerartikel. Auch ein Nachfolgeartikel darf nicht ohne weiteres einen alten Artikel ersetzen. So muss bei einer Ersetzung eines Arzneimittels, neben den Voraussetzungen des § 9 Rahmenvertrags, wie z. B. gleicher Wirkstoff, gleiche Wirkstärke, Zulassung für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet, auch die Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags identisch sein.
Ohne Dokumentation der Nichtlieferbarkeit darf aufgrund der abweichenden Normkennzeichen kein Austausch erfolgen, auch dann nicht, wenn die N1-Packung als Nachfolgeartikel gelistet wurde.
DAP empfiehlt bei Verordnungen der AV-gemeldeten N3-Packungsgröße, die verordnende Person über den Verkehrsstatus (außer Vertrieb) zu informieren und zu bitten, den neuen 8-Wochen-Pen zu verschreiben. So werden auch Folgeverordnungen korrekt ausgestellt und Sie haben ein Dokumentations- und Retaxrisiko weniger.
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