Arbeitshilfe Preisberechnung mittels Hilfstaxe
Die Hilfstaxe wird immer dann zur Preisberechnung herangezogen, wenn in der Apotheke abgefüllte unverarbeitete Stoffe oder hergestellte Rezepturen abgegeben werden. Die Arbeitshilfe vermittelt die Grundlagen der Preisberechnung mittels Hilfstaxe gemäß den Anlagen 1 und 2 sowie den Anlagen 4–7.