Arbeitshilfe Preisberechnung von Rezepturen und Substitutionsrezepten

Die Arbeitshilfe veranschaulicht die Preisberechnung von Rezepturen und Substitutionsrezepten. Der Preisberechnung für die Rezeptur liegen die §§ 4  und 5 der Arzneimittelpreisverordnung zugrunde und bei der Berechnung der Preise von Substitutionsrezepten sind die Anlagen 4-7 der Hilfstaxe relevant.