Arbeitshilfe Nichtverfügbarkeit
Sind verordnete oder rabattierte Arzneimittel nicht lieferbar, müssen die Abgabebestimmungen gemäß § 14 Rahmenvertrag eingehalten werden, um Retaxationen zu vermeiden. Wie bei Nichtverfügbarkeit vertragsgemäß vorgegangen werden kann, zeigt das folgende Fließschema.