Arbeitshilfe Abgabe von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung in der Apotheke
Nach der Arzneimittel-Richtlinie werden Produkte, die zur Wundversorgung angewendet werden, in drei Kategorien eingeteilt. Derzeit bleiben alle Produkte, die bislang erstattungsfähig waren, auch weiterhin erstattungsfähig. Dafür sorgt die Ende Januar 2025 rückwirkend verlängerte Übergangsfrist. Nach Ablauf dieser Frist zum 2. Dezember 2025 hängt es von der Einteilung ab, ob das jeweilige Produkt verordnungs- und erstattungsfähig ist. Diese Arbeitshilfe gibt Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand.
Hinweis: Die Frist sollte eigentlich mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nochmal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Aufgrund einer Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren, wird die Frist vorausaussichtlich rückwirkend verlängert.
