Arbeitshilfe Taxierung von Cannabisarzneimitteln in der Rezeptur nach Anlage 10 der Hilfstaxe

Mit Wirkung zum 1. März 2020 ist die neue Anlage 10 der Hilfstaxe in Kraft getreten. Diese ist ausschließlich der Taxierung von Cannabisblüten, Cannabisextrakt und Dronabinol-Zubereitungen gewidmet. Die folgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die Neuerungen.