Arbeitshilfe Ausnahmeregelungen bei der Rezeptbelieferung bei Lieferengpässen
Bei Lieferengpässen gelten gemäß dem neu eingeführten § 423 SGB V verschiedene Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Rezeptbelieferung. Ziel dieser Regelungen ist es, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt in einem übersichtlichen Fließschema, wie Apotheken bei der Rezeptbelieferung vorgehen können und was bei der technischen Umsetzung zu beachten ist.