Arbeitshilfe Biologika: Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
Ein Austausch von Biologika im Rahmen des neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie kann zu Verunsicherung führen. Ergeben sich trotz Beratung im individuellen Einzelfall Bedenken gegen einen nach Rahmenvertrag vorzunehmenden Austausch, so kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Einen Überblick zur korrekten Umsetzung und Dokumentation gibt Ihnen die folgende Arbeitshilfe.
