Zum Jahresende: Rückblick und Ausblick

Weihnachten rückt immer näher und damit sind auch die Tage des Jahres 2023 gezählt. So ist es heute Zeit, einen Blick zurück und in die Zukunft zu werfen.
2023 – welche Themen haben dominiert?
Apotheken waren im Jahr 2023 auf jeden Fall sichtbar für die Bevölkerung – dafür sorgten die landesweiten Streiks, die auf die Missstände im Apothekenwesen hinweisen sollten. Ob sich dadurch etwas tut und auch die „Apotheke light“ abgewendet werden kann?
Bis ins Frühjahr war Corona auch in Apotheken noch ein vorherrschendes Thema und es dauerte lange, bis klar war, ob und wie die Sonderregelungen der SARS-CoV-2-AMVersVO fortgesetzt werden. Dies wurde dann endgültig im Sommer mit dem ALBVVG umgesetzt. Leider wurden nicht alle Ausnahmen übernommen und die neu geregelte Teilmengenabgabe verursachte reichlich Verwirrung und offenbar auch Retaxationen, wenn in der Übergangszeit noch mit den alten Sonder-PZN abgerechnet wurde. Mittlerweile hat sich zumindest dies geklärt und die ebenfalls mit dem ALBVVG festgesetzten Retaxverbote sollten zukünftig für deutliche Erleichterung in den Apotheken sorgen.
Vielleicht schon fast vergessen ist, dass in diesem Jahr die BtM-Höchstmengen und die Verpflichtung, bei Überschreitung dieser ein „A“ auf dem BtM-Rezept anzugeben, mit den Änderungen der BtMVV wegfielen. Damit entfällt eine klassische Retaxfalle, wobei innerhalb der noch laufenden Jahresfrist leider ältere BtM-Rezepte aufgrund eines fehlenden „A“ weiterhin retaxiert werden.
Ansonsten ist das Thema schlechthin sicherlich die aufgrund zahlreicher Lieferengpässe erschwerte Patientenversorgung. Zwar wurden auch hier mit dem ALBVVG Ansätze geschaffen, diese abzufangen bzw. ihnen zukünftig vorzubeugen – aber die Praxis zeigt, dass Apotheken immer noch täglich nach Abgabealternativen suchen müssen, weil das eigentlich nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abzugebende Arzneimittel nicht zu bekommen ist. Die verstetigten erweiterten Austauschregeln sind hier nur teilweise nützlich, denn auch damit lässt sich nicht immer eine Alternative finden. Zwar wird dieser Mehraufwand mittlerweile durch eine Lieferengpasspauschale „honoriert“, aber 50 ct zuzüglich Mehrwertsteuer sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Zusammenhang mit Lieferengpässen resultierten auch immer wieder Mehrkostenretaxationen in Diskussionen und Einschnitten in der Rezeptvergütung. Neu ist die Dringlichkeitsliste des BfArM für Kinderarzneimittel, bei denen ein Mangel besteht oder möglicherweise zu erwarten ist: Hier greifen weitere Austauscherleichterungen ohne Arztrücksprache, um die Versorgung zu erleichtern bzw. aufrechtzuerhalten.
Und dann war da noch der bisher recht stille Begleiter namens E-Rezept, der jetzt mehr und mehr zum Thema wird – womit wir beim Ausblick auf das Jahr 2024 angelangt sind.
Wie geht es 2024 weiter?
Ab Januar 2024 sollen E-Rezepte in Arztpraxen verpflichtend ausgestellt werden. Dass es hier noch zahlreiche Fehlerquellen gibt, merken die Apotheken jetzt nach und nach. Dabei ist eine im Lesegerät der Apotheke vergessene Versichertenkarte sicher noch eines der kleineren Probleme. Gravierender ist, wenn E-Rezepte bei Vorlage in der Apotheke noch nicht durch den Arzt signiert und damit freigegeben wurden. Auch Freitextverordnungen sind problematisch. Außerdem wird offenbar derzeit viel verordnet, was als E-Rezept noch gar nicht zulässig ist (Medizinprodukte, Hilfsmittel). Auch in der Apotheke durchgeführte Impfungen sollen künftig digital abgerechnet werden, doch das Startdatum ist noch unbekannt. Insgesamt muss sich mit der Zeit zeigen, wie sich der Umstieg in eine zunehmend digitale Welt gestaltet und welche Retaxfallen sich hier abzeichnen werden.
Anfang Januar wird es auch bei der Abrechnung von Rezepturen komplizierter: Nachdem der DAV die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt hat und die dort hinterlegten Preise nur noch bis zum Jahresende gelten, werden Apotheken Rezepturen zunächst ausschließlich nach der Arzneimittelpreisverordnung abrechnen. Hier sind Unstimmigkeiten mit den Krankenkassen vorprogrammiert und man kann nur hoffen, dass hierfür zeitnah eine Lösung gefunden wird. Dies gilt auch für die Situation rund um die Entlassrezepte, wo sich Frage stellt, wie Apotheken mit der dann prinzipiell für ausstellende Krankenhäuser verpflichtenden Angabe des Standortkennzeichens anstelle einer BSNR umgehen können.
Eine Erleichterung wird sein, wenn die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel abgeschafft wird. Wann es so weit sein wird, steht allerdings noch nicht fest.
Fest steht dagegen, dass ab Anfang Februar die Zuzahlungsregelungen angepasst werden, wenn im Rahmen von Lieferengpässen eine von der Verordnung abweichende Abgabe erfolgt. So wird die Zuzahlung dann basierend auf dem verordneten Arzneimittel berechnet und nicht mehr wie bislang basierend auf dem abgegebenen Mittel. Das heißt konkret: Gibt die Apotheke anstelle einer verordneten 100er-Packung zwei 50er-Packungen ab, so wird nur die Zuzahlung für die 100er-Packung fällig.
Wir wünschen allen Apotheken an dieser Stelle trotz der bestehenden und zu erwartenden Herausforderungen ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch und freuen uns, auch im kommenden Jahr an Ihrer Seite stehen zu dürfen!
Ihr DAP-Team