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Mehrkosten bei rund 20 % der Hilfsmittelversorgungen

GKV-Versicherte erhalten medizinisch notwendige Hilfsmittel in der Regel bis auf eine geringe Zuzahlung kostenfrei. Liegt das Hilfsmittel jedoch außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV, fallen Mehrkosten an. Hilfsmittel mit Mehrkosten machten in den Jahren 2023 und 2024 rund 20 % aller Versorgungen aus. Die Gründe dafür sind bisher unklar, könnten aber durch eine vom GKV-Spitzenverband geforderte gesetzliche Meldepflicht leichter ermittelt werden.
GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit medizinisch notwendigen und in der Regel ärztlich verordneten Hilfsmitteln, die eine Behandlung unterstützen, einer Behinderung vorbeugen oder diese ausgleichen, wie z. B. Hörhilfen oder Rollstühle.1 Handelt es sich dabei um das gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel, übernimmt die GKV die Kosten. GKV-Versicherte leisten dabei eine Zuzahlung von 5–10 €, die weder den tatsächlichen Preis noch bei Verbrauchshilfsmitteln 10 € pro Monat und auf das Jahr gerechnet 2 % der Bruttoeinnahmen überschreiten darf. Zudem gibt es Ausnahme- und Härtefallregelungen.
Handelt es sich jedoch nicht um das wirtschaftlichste Hilfsmittel, z. B. um ein Hilfsmittel mit Extras aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts, das außerhalb des Sachleistungsprinzips der Krankenkassen liegt, fallen zusätzlich zur Zuzahlung Mehrkosten an.1 Seit dem Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Jahr 2017 müssen Leistungserbringer für Hilfsmittel jedoch immer ein mehrkostenfreies Hilfsmittel anbieten und im Fall, dass Mehrkosten anfallen, die Höhe dieser an die GKV melden. Dadurch sollen Mehrkosten einerseits transparent dargestellt und andererseits im besten Fall verringert werden.
Laut dem Mehrkostenbericht zu den GKV-Abrechnungsdaten für Hilfsmittel aus dem Jahr 2024 entfielen auf rund 7 Mio. von insgesamt 31,75 Mio. Hilfsmittelversorgungen (22 %) Mehrkosten in Höhe von 1,04 Mrd. € – durchschnittlich 148,70 € pro Fall.1 2023 lag der Anteil bei 6,6 Mio. Fällen (20 %) mit insgesamt 982 Mio. € Mehrkosten und im Schnitt 149,48 € pro Fall.2 In beiden Jahren entfielen mehr als 95 % der Mehrkostenfälle auf lediglich acht Produktgruppen: orthopädische Einlagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Inkontinenzhilfen, Bandagen, Sehhilfen, Orthesen/Schienen, Hörhilfen und Gehhilfen, wobei allein die orthopädischen Einlagen rund 38 % ausmachten.3,4 Da unklar ist, ob die Mehrkosten auf bewussten Entscheidungen oder anderen Gründen beruhen, fordert der GKV-Spitzenverband in einem Positionspapier von 2023 mit sechs Forderungen für eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung unter anderem eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten.1
1 GKV-Spitzenverband (2025). GKV-Versicherte entscheiden sich bei 4 von 5 Hilfsmitteln gegen Mehrkosten. https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2084061.jsp
2 GKV-Spitzenverband (2024). GKV-Versicherte gesetzlich vor Mehrkosten bei Hilfsmitteln schützen. https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1874944.jsp
3 GKV-Spitzenverband (2025). Siebter Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/mehrkostenberichte/20250805_Mehrkostenbericht-Hilfsmittel_barrierefrei.pdf
4 GKV-Spitzenverband (2024). Sechster Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/mehrkostenberichte/2024-05_Mehrkostenbericht_Hilfsmittel_barrierefrei.pdf