Aktuelles

Mehr­kosten bei rund 20 % der Hilfs­­mittel­­ver­­sorgungen

GKV-Versicherte erhalten medizinisch not­wendige Hilfs­mittel in der Regel bis auf eine geringe Zu­zahlung kosten­frei. Liegt das Hilfs­mittel jedoch außer­halb des Sach­leistungs­prinzips der GKV, fallen Mehr­kosten an. Hilfs­mittel mit Mehr­kosten machten in den Jahren 2023 und 2024 rund 20 % aller Ver­sorgungen aus. Die Gründe dafür sind bisher unklar, könnten aber durch eine vom GKV-Spitzen­verband geforderte gesetz­liche Melde­pflicht leichter er­mittelt werden.

GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehr­kosten­freie Ver­sorgung mit medizinisch not­wendigen und in der Regel ärzt­lich ver­ordneten Hilfs­mitteln, die eine Behand­lung unter­stützen, einer Behinderung vor­beugen oder diese aus­gleichen, wie z. B. Hör­hilfen oder Roll­stühle.1 Handelt es sich dabei um das gleich­zeitig wirtschaft­lichste Hilfs­mittel, über­nimmt die GKV die Kosten. GKV-Versicherte leisten dabei eine Zuzahlung von 5–10 €, die weder den tat­säch­lichen Preis noch bei Verbrauchs­hilfs­mitteln 10 € pro Monat und auf das Jahr gerechnet 2 % der Brutto­einnahmen über­schreiten darf. Zudem gibt es Ausnahme- und Härte­fall­regelungen.

Handelt es sich jedoch nicht um das wirtschaft­lichste Hilfs­mittel, z. B. um ein Hilfs­mittel mit Extras aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts, das außerhalb des Sach­leistungs­prinzips der Kranken­kassen liegt, fallen zusätz­lich zur Zuzahlung Mehr­kosten an.1 Seit dem Inkraft­treten des Heil- und Hilfs­mittel­versorgungs­gesetzes (HHVG) im Jahr 2017 müssen Leistungs­erbringer für Hilfs­mittel jedoch immer ein mehr­kosten­freies Hilfs­mittel anbieten und im Fall, dass Mehr­kosten anfallen, die Höhe dieser an die GKV melden. Dadurch sollen Mehr­kosten einer­seits transparent darge­stellt und anderer­seits im besten Fall ver­ringert werden.

Laut dem Mehr­kosten­bericht zu den GKV-Abrechnungs­daten für Hilfs­mittel aus dem Jahr 2024 ent­fielen auf rund 7 Mio. von insgesamt 31,75 Mio. Hilfs­mittel­ver­sorgungen (22 %) Mehr­kosten in Höhe von 1,04 Mrd. € – durch­schnitt­lich 148,70 € pro Fall.1 2023 lag der Anteil bei 6,6 Mio. Fällen (20 %) mit insgesamt 982 Mio. € Mehrkosten und im Schnitt 149,48 € pro Fall.2 In beiden Jahren ent­fielen mehr als 95 % der Mehr­kosten­fälle auf ledig­lich acht Produkt­gruppen: orthopädische Ein­lagen, Hilfs­mittel zur Kompressions­therapie, Inkontinenz­hilfen, Bandagen, Seh­hilfen, Orthesen/Schienen, Hör­hilfen und Gehhilfen, wobei allein die orthopädischen Einlagen rund 38 % ausmachten.3,4 Da unklar ist, ob die Mehrkosten auf bewussten Entscheidungen oder anderen Gründen beruhen, fordert der GKV-Spitzen­verband in einem Positions­papier von 2023 mit sechs Forderungen für eine bedarfs­gerechte und qualitäts­gesicherte Hilfs­mittel­ver­sorgung unter anderem eine gesetz­liche Melde­pflicht für die Gründe von Mehr­kosten.1
 


1 GKV-Spitzenverband (2025). GKV-Versicherte entscheiden sich bei 4 von 5 Hilfsmitteln gegen Mehrkosten. https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2084061.jsp
2 GKV-Spitzenverband (2024). GKV-Versicherte gesetzlich vor Mehrkosten bei Hilfsmitteln schützen. https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1874944.jsp
3 GKV-Spitzenverband (2025). Siebter Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/mehrkostenberichte/20250805_Mehrkostenbericht-Hilfsmittel_barrierefrei.pdf
4 GKV-Spitzenverband (2024). Sechster Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/mehrkostenberichte/2024-05_Mehrkostenbericht_Hilfsmittel_barrierefrei.pdf