Aktuelles
Elektronische PKV-Rx-Meldung seit Juli 2025

Ergänzungen und Korrekturen für Q3 im Oktober möglich
Die Abgabe von Packungen verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden (PKV-Rx), meldeten die Apotheken bis Juni über den Sonderbeleg „Selbsterklärung“. Seit dem Meldemonat Juli 2025 ersetzt ein elektronischer Meldeweg den Sonderbeleg.
Der elektronische Verordnungsdatensatz ähnelt der pDL-Meldung, für die eine elektronische Verordnung zur Abrechnung bereits seit dem 1. April 2024 verbindlich ist. Die Meldewege für GKV-Rx-Abgaben ändern sich nicht.
Um Doppelmeldungen zu vermeiden, wurde auf eine Übergangsfrist verzichtet. PKV-Rx-Packungsabgaben bis einschließlich 30. Juni 2025 wurden also noch über den bedruckten Sonderbeleg „Selbsterklärung“ gemeldet. PKV-Rx-Packungsabgaben seit dem 1. Juli 2025 sind nun monatlich über einen elektronischen Verordnungsdatensatz an das entsprechende Apothekenrechenzentrum zu melden. Sofern eine Meldung per E-Rezept-Datensatz vergessen wurde bzw. korrigiert werden soll, ist im ersten Monat des jeweiligen Folgequartals eine entsprechende Meldung gegenüber dem NNF über das Portal des NNF möglich. Apotheken, die fehlende Meldungen ergänzen oder bestehende Meldungen korrigieren möchten, können dies erstmals für Q3 2025 im Monat Oktober 2025 im Portal des NNF tun. Weitere Fristen zur Meldung der monatlichen PKV-Rx-Packungszahlen finden Sie unter www.dav-notdienstfonds.de.