Aktuelles

Elektronische PKV-Rx-Meldung seit Juli 2025

Ergänzungen und Korrekturen für Q3 im Oktober möglich

Die Abgabe von Packungen verschrei­bungs­pflichtiger Human­fertig­arznei­mittel, die nicht zu­lasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung abgerechnet werden (PKV-Rx), meldeten die Apotheken bis Juni über den Sonder­beleg „Selbst­erklärung“. Seit dem Melde­monat Juli 2025 ersetzt ein elektro­nischer Melde­weg den Sonder­beleg.