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Die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde Anfang 2025 für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, von den GKV angelegt. Sie enthält unter anderem elektronisch vorliegende Daten aus aktuellen Behandlungen, eine elektronische Medikationsliste und eine Leistungsübersicht. Zusätzlich soll sie um den Medikationsplan und weitere Dokumente erweitert werden. Die ePA kann von Praxen und Apotheken unter anderem durch das Einlesen der Gesundheitskarte sowie von Patientinnen und Patienten z. B. über die ePA-App eingesehen werden.
Die ePA wurde Anfang 2025 für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, von den GKV angelegt, wird seit April 2025 deutschlandweit freiwillig von Praxen genutzt und ist ab Oktober 2025 verpflichtend.1 Sie unterstützt die Anamnese, Befunderhebung und Behandlung, indem sie elektronisch vorliegende Daten aus Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen bündelt. Auf Wunsch können auch Daten aus Disease-Management-Programmen (DMP), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Kopien der Behandlungsdokumentation hinzugefügt werden.
In der ePA befindet sich zudem eine elektronische Medikationsliste (eML), die alle per E-Rezept verordneten und abgegebenen Arzneimittel umfasst, sowie eine Leistungsübersicht mit Abrechnungsdaten und Behandlungsdiagnosen.1 Geplant sind außerdem die Übertragung des elektronischen Medikationsplans (eMP; voraussichtlich ab März 2026) von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf die ePA sowie die Integration des elektronischen Impfausweises, des Mutterpasses, des Kinderuntersuchungshefts, des Zahnarzt-Bonushefts und der Patientenkurzakte.
Sofern Patientinnen und Patienten der ePA nicht widersprochen haben oder die Dateneinsicht für bestimmte Praxen oder Apotheken nicht gesperrt wurde, können Praxen für 90 Tage und Apotheken für 3 Tage auf die ePA zugreifen, um Daten zu lesen, einzustellen, herunterzuladen und zu löschen.1 Mit der Übertragung des Medikationsplans ab 2026 können Apotheken in ihrer Filiale erworbene OTC-Präparate in die Medikationsliste eintragen. Der Zugriff auf die ePA wird voraussichtlich ab Mitte 2026 neben dem Einlesen der eGK auch über die Anwendung PoPP („Proof of Patient Presence“), den Nachfolger von Cardlink, möglich sein.2,3 Arzneimittel, die dann über diese Anwendung bestellt wurden, fließen direkt vom E-Rezept-Server in die eML ein.2
Auch Patientinnen und Patienten haben mit der Vollendung des 15. Lebensjahres jederzeit Zugriff auf ihre ePA, entweder per ePA-App, über die Ombudsstelle der Krankenkasse oder durch eine Vertrauensperson.1 Die App bietet, neben der Einsicht in Informationen, auch die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen sowie die Dateneinsicht und Zugriffsdauer durch Praxen und Apotheken, das Verbergen und Löschen von Dokumenten sowie Widersprüche zu verwalten.
Eine ausführliche Patienteninformation zur ePA sowie der ePA-App finden Sie online unter folgendem Link:
» www.deutschesapothekenportal.de/beratung/patienteninformationen/die-elektronische-patientenakte/
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 2025. Die elektronische Patientenakte. https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxiswissen/praxiswissen-epa.pdf
2 Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) 2025. Noch mehr Fragen und Antworten zur ePA. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/08/06/fragen-und-antworten-zur-epa
3 Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) 2025. Gesund.de arbeitet an Nachfolgetechnologie für Cardlink – ohne SMS. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/07/31/gesund-de-arbeitet-an-cardlink-nachfolgetechnologie-ohne-sms