Defekt ade

Mit der DAP Defektbörse Lieferengpässe umschiffen

Seit einigen Jahren kennen Apotheken­mitarbeiter nun das Lied: nicht verfügbar, nicht lieferbar, keine Alternativen. Die Frustration über Liefer­eng­pässe wird von Tag zu Tag größer, doch ein Ende ist nicht wirklich in Sicht. Besonders, wenn ein alternativ­loses, lebens­not­wendiges Mittel nicht liefer­fähig ist, kann es einen an die nervlichen Grenzen treiben – schließ­lich möchte man seine Kunden gut versorgt wissen. Sollten auch Sie sich manchmal die Haare raufen, weil mal wieder etwas nicht liefer­fähig ist, dann könnte die DAP Defekt­börse Ihnen helfen.

DAP Defektbörse – Gesuche aufgeben und Lieferengpässe umgehen

In der DAP Defekt­börse können Arzneimittel­ge­suche aufge­geben und auf diese Weise nach nicht liefer­baren Präparaten gesucht werden. Apotheken, die über das jeweils gesuchte Arznei­mittel verfügen, können sich über die Anzeige bei Ihnen melden. Einzel­heiten zur Abwicklung können dann im direkten Austausch mit­einander geklärt werden. Die DAP Defekt­börse dient Apotheken dazu, sich bei Eng­pässen gegen­seitig zu unter­stützen.

Rechtlicher Hintergrund

Der Bezug von Arzneimitteln zwischen Apotheken untereinander ist bekanntlich nur in begrenztem Umfang möglich. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 17 Abs. 6c Apothekenbetriebsordnung.

Auszug aus § 17 Abs. 6c Apothekenbetriebsordnung:

17 Abs. 6c ApBetrO (Auszug)

„Apotheken dürfen von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen. Satz 1 wird nicht angewendet auf Arzneimittel, […] die in dringenden Fällen von einer Apotheke bezogen werden; ein dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann.

Werden Arzneimittel von Apotheken bezogen oder von diesen an andere Apotheken weitergegeben, muss zusätzlich die Chargenbezeichnung des jeweiligen Arzneimittels dokumentiert und auch dem Empfänger mitgeteilt werden.“