Gericht stoppt Promi-Werbung für Medizinal­cannabis

Promi-Werbung für Medizinal­cannabis, kostenlose Rezepte per Klick und aggressive Online-Marketing­modelle: Nach einer Klage der Apotheker­kammer Nord­rhein hat das Land­gericht Frankfurt einer bekannten Cannabis­platt­form klare Grenzen gesetzt. Das Urteil zeigt, wo rechtlich Schluss ist.

Nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat das Landgericht Frankfurt der Cannabisplattform Bloomwell per einstweiliger Verfügung untersagt, mit dem Musiker Sido für Medizinalcannabis zu werben und kostenlose ärztliche Rezepte im Zusammenhang mit der Bestellung von Cannabisblüten anzubieten. Die AKNR sah in der Werbepraxis Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und leitete das Verfahren ein.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Die Werbung mit einem prominenten Testimonial wie Sido für medizinische Cannabisblüten sei unzulässig. Ebenso dürfe eine ärztliche Verschreibung nicht als kostenlose Zugabe oder besonderer Vorteil bei der Bestellung von Medizinalcannabis in Aussicht gestellt werden. Beides verstoße gegen die Vorgaben des HWG, das eine unsachliche Beeinflussung von Patientinnen und Patienten verhindern soll.

Die einstweilige Verfügung wurde ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden der Kammer erlassen, wie es im Wettbewerbsrecht bei besonderer Dringlichkeit vorgesehen ist. Der Beschluss wird der Plattform zugestellt; Rechtsmittel sind möglich.

Die Apothekerkammer Nordrhein machte im Zusammenhang mit dem Verfahren deutlich, dass es bei solchen Online-Plattformen häufig weniger um eine verantwortungsvolle medizinische Versorgung und mehr um kommerzielle Geschäftsmodelle gehe. Insbesondere die Werbung mit bekannten Persönlichkeiten sei im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel rechtlich klar begrenzt.

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der auch auf politischer Ebene über strengere Regelungen für Medizinalcannabis beraten wird. Für Apotheken unterstreicht das Urteil, dass bei der Bewerbung und Abgabe von Medizinalcannabis weiterhin strenge rechtliche Maßstäbe gelten.

Foto: KI-generiert