Honorar im Wartestand: 9,50 Euro, pDL-Topf und ApoVWG – Kippels setzt auf Mai-Entscheidung
Beim 18. Zukunftskongress des Apothekerverbands Nordrhein in Bonn stand die Apothekenreform erneut im Fokus. Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, war per Video aus Stuttgart zugeschaltet und bekräftigte: Die Anpassung des Apothekenhonorars bleibt politisch gewollt – auch wenn sie noch nicht vollzogen ist.
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befindet sich im parlamentarischen Prozess; die Honorarfrage soll allerdings nicht im Gesetz selbst, sondern über eine begleitende Verordnung geregelt werden. Der entsprechende Entwurf – derzeit im Notifizierungsverfahren in Brüssel – enthält bislang die Verhandlungslösung und die Aufhebung des Skontiverbots. Die Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro soll ergänzend folgen. Ziel ist eine Verabschiedung parallel zum ApoVWG, möglichst bis Mai. Erst dann könne mit der Umsetzung begonnen werden.
Zentral bleibt die Frage der Gegenfinanzierung. Diskutiert wird, Mittel aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen als Anschub zu nutzen – ein angesparter Finanzblock ohne aktuelle Verwendung. Eine Entscheidung liegt jedoch nicht allein beim BMG; Abstimmungen mit Finanz- und Wirtschaftsressort sind erforderlich. Langfristig müsse die Tragfähigkeit gesichert sein.
Zudem verteidigte Kippels die im Entwurf vorgesehene befristete PTA-Vertretungsbefugnis sowie erleichterte Regelungen für Zweigapotheken. Angesichts des Fachkräftemangels und demografischen Wandels brauche es mehr Flexibilität – allerdings optional und als Modell angelegt.
Weitere Reformelemente betreffen die Reduzierung von Nullretaxationsrisiken, erweiterte Abgabemöglichkeiten bei Lieferengpässen sowie eine Stärkung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. Kippels zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetzgebungsverfahren ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses abgeschlossen werden kann.
