Honorar im Wartestand: 9,50 Euro, pDL-Topf und ApoVWG – Kippels setzt auf Mai-Entscheidung

Beim 18. Zukunfts­­kongress des Apotheker­­verbands Nordrhein in Bonn stand die Apotheken­­reform erneut im Fokus. Georg Kippels, Parlamentarischer Staats­­sekretär im Bundes­­ministerium für Gesund­­heit, war per Video aus Stutt­­gart zuge­­schaltet und bekräftigte: Die Anpassung des Apotheken­­honorars bleibt politisch gewollt – auch wenn sie noch nicht voll­­zogen ist.

Das Apotheken­versorgungs-Weiter­entwicklungs­gesetz (ApoVWG) befindet sich im parlamentarischen Prozess; die Honorar­frage soll aller­dings nicht im Gesetz selbst, sondern über eine begleitende Verordnung geregelt werden. Der entsprechende Entwurf – derzeit im Notifizierungs­verfahren in Brüssel – enthält bislang die Verhandlungs­lösung und die Aufhebung des Skonti­verbots. Die Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro soll ergänzend folgen. Ziel ist eine Verab­schiedung parallel zum ApoVWG, möglichst bis Mai. Erst dann könne mit der Umsetzung begonnen werden.

Zentral bleibt die Frage der Gegen­finanzierung. Diskutiert wird, Mittel aus dem Topf für pharma­zeutische Dienst­leistungen als Anschub zu nutzen – ein angesparter Finanz­block ohne aktuelle Verwendung. Eine Ent­scheidung liegt jedoch nicht allein beim BMG; Abstimmungen mit Finanz- und Wirtschafts­ressort sind erforderlich. Langfristig müsse die Tragfähig­keit gesichert sein.

Zudem verteidigte Kippels die im Entwurf vorge­sehene befristete PTA-Vertretungs­befugnis sowie erleichterte Regelungen für Zweig­apotheken. Angesichts des Fachkräftemangels und demografischen Wandels brauche es mehr Flexibilität – aller­dings optional und als Modell angelegt.

Weitere Reform­elemente betreffen die Reduzierung von Null­retaxations­risiken, erweiterte Abgabe­möglich­keiten bei Liefer­eng­pässen sowie eine Stärkung vergüteter pharma­zeutischer Dienst­leistungen. Kippels zeigte sich zuver­sichtlich, dass das Gesetz­gebungs­verfahren ohne Anrufung des Vermittlungs­aus­schusses abge­schlossen werden kann.

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