Apothekenreform: Das ist der aktuelle Stand

Das Apotheken­versorgung-Weiter­ent­wicklungs­gesetz (ApoVWG) hat am 17.12.2025 das Bundes­kabinett passiert und ist damit im Gesetz­gebungs­ver­fahren einen Schritt weiter. Abweichend vom ersten Entwurf wurde vor allem die viel kritisierte PTA-Vertretung angepasst.

Die PTA-Vertretung soll nun als praktische Erprobung für ländliche Apotheken­standorte umgesetzt werden. Leiterinnen und Leiter von Apotheken, die mindestens 6 km von einer anderen Apotheke entfernt liegen, sollen die Möglich­keit haben, sich von erfahrenen PTA vertreten zu lassen. Dabei müssen die vertretenden PTA mindestens 3 Jahre unbe­auf­sichtigt gearbeitet haben und dürfen für maximal 20 Tage im Jahr die Vertretung übernehmen. Die zuständige Behörde kann das Modell auf Antrag genehmigen. Dies soll vor allem die ländlichen Apotheken unterstützen. Die Regelung ist auf 5 Jahre befristet und wird danach vom Bundes­ministerium für Gesund­heit evaluiert.

Neben der PTA-Vertretung soll es auch eine erweiterte Aus­tausch­möglich­keit und den Ausschluss von Null­retaxationen geben. Bei der erweiterten Aus­tausch­möglich­keit sollen Apotheken bei Nicht­verfüg­bar­keit der Rabatt­arznei­mittel ein vor­rätiges Arznei­mittel abgeben dürfen. So sollen Patientinnen und Patienten schneller versorgt werden. Auch diese Regelung wird vorerst auf 2 Jahre befristet, um die finanziellen Aus­wirkungen zu evaluieren.

Nullretaxationen aus formalen Gründen sollen ausge­schlossen werden, wenn das abgegebene Arznei­mittel nicht dem nach Rahmen­vertrag abzu­gebenden Arznei­mittel ent­spricht oder die Apotheke bei der Über­mittlung der Angaben für die Abrechnung gering­fügig von den Vorgaben der Arznei­mittel­ab­rechnungs­ver­ein­barung abge­wichen ist. Dies gilt jedoch nur, wenn das ver­ordnete und abgegebene Arznei­mittel dem § 9 Rahmen­vertrag ent­spricht: identische Wirk­stärke und Packungs­größe, für das gleiche Anwendungs­gebiet zuge­lassen und die gleiche oder eine aus­tausch­bare Dar­reichungs­form.

Außerdem soll Apothekerinnen und Apothekern die Abgabe von Rx-Arznei­mitteln für die Lang­zeit­medikation und bei akuten, unkompli­zierten Formen von definierten Erkrankungen ohne ärztliche Ver­ordnung ermöglicht werden. Die Abgabe wird sowohl in der Apotheke als auch in der ePA doku­mentiert und erfolgt auf Selbst­zahler­basis. Die Apotheke kann eine Gebühr von 5 Euro pro Abgabe verlangen.

  • Langzeitmedikation: Für Patientinnen und Patienten, die eine bestehende Langzeit­medikation (über 3 Quartale) haben und bei denen die Fort­setzung der Therapie unauf­schiebbar ist, soll eine ein­malige Abgabe der kleinsten vor­rätigen Packung möglich sein.
  • Abgabe bei akuten unkompli­zierten Erkrankungen: Das BfArM empfiehlt mit Einbindung der Arznei­mittel­kommission der deutschen Ärzte­schaft und der Arznei­mittel­kommission der Deutschen Apotheker Vorgaben (Erkrankungen, Wirk­stoffe usw.) für die Abgabe.

Das Gesetz sieht weitere Änderungen vor:

  • pDL: Ausweitung auf z. B. korrekte Anwendung von Auto­injektoren und ärztlich ver­ordnetes Medikations­management
  • Impfen: Ausweitung auf alle Totimpf­stoffe für Personen ab 18 Jahren
  • Schnelltests: Durch­führung von Schnell­tests gegen bestimmte Erreger auf Selbst­zahler­basis

Parallel zum Gesetzes­entwurf wird die Ver­ordnung zur Änderung der Apotheken­betriebs­ordnung und weiterer Verordnungen vom BMG erstellt.

Diese sieht u. a. die Wieder­einführung des handels­üblichen Skontos, die Verdopplung des Zuschusses für Nacht- und Not­dienste und die Vergütung für die Abgabe von ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln, die Apotheken von den Patientinnen und Patienten verlangen können, vor.

Sobald das Gesetz und die Verordnung in Kraft getreten sind, werden wir Sie dazu mit verschiedenen Services auf dem DeutschenApothekenPortal unter­stützen.
 


Quellen:
BMG: Maßnahmenübersicht Reformen im Apothekenwesen, Stand: 17.12.2025
BMG: Bundeskabinett beschließt Apothekenreform, online abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-apothekenreform-pm-17-12-2025.html

Bild: KI-generiert