Stellungnahme der ABDA zur Änderung des Medizinal­cannabis-Gesetzes: am 14. Januar Anhörung im Gesund­heits­aus­schuss

Die ABDA unterstützt in ihrer Stellung­nahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes grund­sätzlich das Ziel des Gesetz­gebers, Fehl­ent­wicklungen und Miss­brauch bei der Ver­schreibung und Abgabe von Medizinal­cannabis wirk­samer einzu­dämmen. Die Verordnung von Cannabis soll künftig wieder stärker an eine persön­liche ärzt­liche Betreuung geknüpft werden: Sie unterstützt die vorgesehenen Regelungen zum ver­pflichtenden persön­lichen Erst­kontakt sowie zu den regel­mäßigen persön­lichen Folge­konsultationen. Auch das geplante Versand­verbot für Cannabis­blüten wird aus­drück­lich befür­wortet.

Darüber hinaus hält die ABDA eine konsequente Sanktionierung von Verstößen gegen die neuen Vorgaben für notwendig. Ein weiterer zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die Preisbildung: Auch wird der Vorschlag des Bundesrats unterstützt, dass Medizinalcannabis den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt. Damit sollen einheitliche und transparente Preisregelungen gewährleistet werden.

Kritisch merkt die ABDA an, dass sich der aktuelle Gesetzentwurf in weiten Teilen ausschließlich auf Cannabisblüten bezieht. Sie spricht sich dafür aus, die vorgesehenen Regelungen auch auf Cannabisextrakte auszuweiten. Andernfalls bestehe die Gefahr von Umgehungsstrategien, bei denen Anbieter auf alternative Darreichungsformen ausweichen. Eine unterschiedliche regulatorische Behandlung von Blüten und Extrakten sei sachlich nicht gerechtfertigt, da der Regelungszweck des Medizinal-Cannabisgesetzes an den Wirkstoff anknüpfe und nicht an die konkrete Darreichungsform, so die ABDA.

Zu dieser geplanten Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes wird am 14. Januar im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung stattfinden.

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