Stellungnahme der ABDA zur Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes: am 14. Januar Anhörung im Gesundheitsausschuss
Die ABDA unterstützt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, Fehlentwicklungen und Missbrauch bei der Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis wirksamer einzudämmen. Die Verordnung von Cannabis soll künftig wieder stärker an eine persönliche ärztliche Betreuung geknüpft werden: Sie unterstützt die vorgesehenen Regelungen zum verpflichtenden persönlichen Erstkontakt sowie zu den regelmäßigen persönlichen Folgekonsultationen. Auch das geplante Versandverbot für Cannabisblüten wird ausdrücklich befürwortet.
Darüber hinaus hält die ABDA eine konsequente Sanktionierung von Verstößen gegen die neuen Vorgaben für notwendig. Ein weiterer zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die Preisbildung: Auch wird der Vorschlag des Bundesrats unterstützt, dass Medizinalcannabis den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt. Damit sollen einheitliche und transparente Preisregelungen gewährleistet werden.
Kritisch merkt die ABDA an, dass sich der aktuelle Gesetzentwurf in weiten Teilen ausschließlich auf Cannabisblüten bezieht. Sie spricht sich dafür aus, die vorgesehenen Regelungen auch auf Cannabisextrakte auszuweiten. Andernfalls bestehe die Gefahr von Umgehungsstrategien, bei denen Anbieter auf alternative Darreichungsformen ausweichen. Eine unterschiedliche regulatorische Behandlung von Blüten und Extrakten sei sachlich nicht gerechtfertigt, da der Regelungszweck des Medizinal-Cannabisgesetzes an den Wirkstoff anknüpfe und nicht an die konkrete Darreichungsform, so die ABDA.
Zu dieser geplanten Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes wird am 14. Januar im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung stattfinden.
