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Neue Vergütung der Grippe- und COVID-19-Impfung in der Apotheke

Üblicherweise startet in der KW 40 die neue Grippesaison auf der Nordhalbkugel. Die ersten Grippeimpfstoffe wurden bereits im August an die Großhändler und Apotheken ausgeliefert. Somit ist mittlerweile nicht nur die Grippesaison, sondern auch die Impfsaison gestartet. Seit dem 15. Oktober 2025 gibt es für Apotheken, die Grippe- und COVID-19-Impfungen selbst durch­führen, eine neue Vergütung.

Neue Vergütung Grippeimpfungen

Für die Hauptleistung, also die Impfung, bekommen Apotheken 10,68 Euro, für die Nebenleistung (Verbrauchsmaterial und Risiko der Absetzbarkeit) gibt es 0,99 Euro und als Beschaffungskosten 1 Euro. Somit können Apotheken insgesamt 12,67 Euro pro Impfung abrechnen. Die neue Vergütung der Apotheken orientiert sich an der Vergütung der Ärzteschaft. Für die Hauptleistung wird ein versichertenzahlgewichteter Mittelwert aus allen Vergütungshöhen der einzelnen KV-Regionen für Durchführung und Dokumentation der Schutzimpfungen ermittelt. Die Vergütung wird jährlich bis zum 1. September angepasst, erstmalig zum 1. September 2026.1

COVID-19: erneute Anpassung und neue Vergütung

Auch dieses Jahr wurde der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, zurzeit der einzige über den Bund bestellbare Impfstoff, nach der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur angepasst. Seit Mitte September kann der neu angepasste Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 bestellt und verimpft werden. Der Impfstoff für Personen ab 12 Jahren und für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ist schon fertig verdünnt. Der Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder im Alter zwischen 6 Monaten und 4 Jahren muss weiterhin verdünnt werden.2 Es gibt jedoch weiterhin keine Einzelimpfstoffe. Da die Schutzimpfungs-Richtlinie eine „Impfung mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung […]“ vorsieht, bedurfte es auch keiner neuen STIKO-Empfehlung.3

Aber nicht nur einen neuen variantenangepassten Impfstoff gibt es, auch bei der Vergütung hat sich etwas getan. Seit dem 15. Oktober 2025 bekommen Apotheken für die Hauptleistung (Durchführung der Schutzimpfung, Dokumentation und Umgang mit Mehrdosisbehältnissen) eine Vergütung von 14,08 Euro und für die Nebenleistung (Verbrauchsmaterial) 0,15 Euro und somit zusammen 14,23 Euro für die Corona-Impfung. Achtung: Aufgrund der Zusammenlegung von Durchführung und Umgang mit Mehrdosenbehältnissen gibt es nur noch zwei Sonderkennzeichen. Für die Hauptleistung wird weiterhin das SOK 17717400 verwendet und für die Nebenleistung ab sofort das SOK 18774908.1
 


1 Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V, Stand: 20.08.2025
2 ABDA: COVID-19-Impfstoffe, https://www.abda.de/fuer-apotheker/schutzimpfungen/impfstoffe/covid-19-impfstoffe/, abgerufen am 25.09.2025
3 Schutzimpfungs-Richtlinie, Stand: 11.07.2025