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STIKO-Empfehlung: RSV-Impfung für Erwachsene

Die STIKO hat Anfang August die Empfehlung für die RSV-Impfung für Erwachsene veröffentlicht. Sie empfiehlt allen Personen über 75 Jahre eine einmalige Impfung im September/Anfang Oktober, um für die anstehende Saison (ca. November bis April) best­möglichen Schutz aufbauen zu können. Für Personen zwischen 60 und 74 Jahren empfiehlt die STIKO nur dann eine ein­malige Impfung, wenn sie eine schwere Form einer Grund­erkrankung haben oder in einer Einrichtung der Pflege leben.

Folgende schwere Formen von Grunderkrankungen sind u. a. mit einem schweren Krankheitsverlauf assoziiert:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
  • Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
  • Neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Hämatoonkologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz

Dagegen sind leichte oder medikamentös gut kontrollierte Formen der aufgeführten chronischen Erkrankungen nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe assoziiert.

Aufgrund von fehlenden Daten kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden, ob es Wiederholungsimpfungen bedarf.

Die STIKO-Empfehlung ist am 27. September 2024 in Kraft getreten, somit können GKV-Versicherte nun zulasten der GKV geimpft werden.

Dagegen ist die STIKO-Empfehlung zur RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge per Rechtsverordnung am 14. September 2024 in Kraft getreten. Neugeborene und Säuglinge, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben seitdem Anspruch auf eine einmalige Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab. Die Rechtsverordnung ist also rechtzeitig zum Start der RSV-Saison in Kraft getreten. Aufgrund der daraus resultierenden hohen Nachfrage hat der Hersteller zurzeit Schwierigkeiten, diese zu bedienen. Deswegen wurde Ende September durch das BMG offiziell der „Versorgungsmangel mit nirsevimabhaltigen Arzneimitteln“ bekannt gegeben. Die Bekanntmachung des Versorgungsmangels ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder nun, im Einzelfall gestattete Ware in Deutschland in den Verkehr zu bringen.

Für Kinder mit einem erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Verlauf besteht eventuell die Möglichkeit, auf den Antikörper Palivizumab (Synagis®) auszuweichen. Dieser ist nach Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie in bestimmten Fällen auch erstattungs­fähig.