Abgabefrage
Beyfortus® – Einzelverordnung oder Sprechstundenbedarf?

Eine benachbarte Kinderarztpraxis hat bei uns angefragt, ob die Bestellung und Abgabe von Beyfortus® möglich ist. Soweit wir herausfinden konnten, ist Beyfortus® erstattungsfähig.
Wir sind uns aber nicht sicher, wie Beyfortus® verordnet werden muss – als Einzelverordnung auf Kassenrezept, oder darf es nur als Sprechstundenbedarf verordnet werden?
Müssen noch weitere Formalien bei der Verordnung beachtet werden?
Antwort
Seit dem 14. September 2024 ist Nirsevimab (Beyfortus®) auf Grundlage einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für Kinder, die noch nicht das erste Lebensjahr vollendet haben, erstattungsfähig. Da es sich bei dem Antikörper Nirsevimab nicht um eine klassische Schutzimpfung handelt, konnte der Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden. Nach § 20i Abs. 3 SGB V ist das BMG jedoch dazu ermächtigt, einen Anspruch durch Rechtsverordnung zu bestimmen; dies hat das BMG durch die veröffentlichte Rechtsverordnung auch getan. Das Arzneimittel wird jedoch in den meisten Fällen noch nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen (Ausnahme: Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wird Beyfortus® seit dem 1. Oktober 2024 über SSB bezogen), sondern als Einzelverordnung auf Namen des Kindes zulasten der GKV verordnet. Nach unserem Wissen sind bei der Verordnung keine besonderen Formalitäten zu beachten. Da zum Anfang der RSV-Saison mit einer erhöhten Nachfrage gerechnet wurde, hat der Zulassungsinhaber einen Antrag für gestattete Ware eingereicht. Diesem Antrag wurde stattgegeben, sodass im Zeitraum vom 01.09. bis 30.10.2024 auch Ware aus Frankreich und Spanien auf dem deutschen Markt zu finden ist.1
Ware aus Frankreich:
- Produktbezeichnung: Beyfortus 100 mg Inj.-Lsg. i. e. Fertigspr. m. 2 K. FR
Sonder-PZN: 19468272, Charge 2070037, Haltbarkeitsdatum Nov. 2025 - Produktbezeichnung: Beyfortus 50 mg Inj.-Lsg. i. e. Fertigspr. m. 2 K. FR
Sonder-PZN: 19483248, Charge 2070030, Haltbarkeitsdatum Nov. 2025
Ware aus Spanien:
- Produktbezeichnung: Beyfortus 100 mg Inj.-Lsg. i. e. Fertigspr. o. Kan. ES
Sonder-PZN: 19482823, Charge AZ240083, Haltbarkeitsdatum Feb. 2026
Den Packungen liegt keine deutschsprachige Packungsbeilage bei.
Die Gebrauchsinformation und Fachinformation können hier heruntergeladen werden:
- https://www.ema.europa.eu/de/documents/product-information/beyfortus-epar-product-information_de.pdf
1 PEI: Beyfortus, ein monoklonaler Antikörper zur Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege, mit französischer und spanischer Beschriftung in Deutschland verfügbar. Stand: 02.09.2024. Online abrufbar unter:
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2024/240902-beyfortus-import.html