Abgabefrage

Verordnung über Influvac Tetra

Uns liegt eine Ver­ordnung über Influvac Tetra 7 x 10 x 0,5 ml PZN 19150191 vor.

Wir fragen uns, ob bei der Ab­rechnung des Grippe­impf­stoffes für den Sprech­stunden­bedarf die Beschaf­fungs­kosten schon im Preis ent­halten sind oder ob wir sie über eine Sonder-PZN an­geben müssen.

Wie ist die korrekte Vorgehens­weise?

Antwort

Bei der Belieferung von Grippe­impfstoffen für den Sprech­stunden­bedarf wird der Zu­schlag von 1 Euro pro Einzeldosis nach § 3 Abs. 1 AMPreisV weiter­hin bei der Preis­bildung des Apotheken-VK berück­sichtigt.

3 Abs.1 AMPreisV

„[…] bei der Abgabe von saisonalen Grippe­impf­stoffen durch die Apotheken an Ärzte sind ab­weichend ein Zuschlag von 1 Euro je Einzel­dosis, höchstens jedoch 75 Euro je Ver­ordnungs­zeile, sowie die Umsatz­steuer zu erheben. […]“