Aktuelles
STIKO-Empfehlung in Kraft getreten

Seit Mitte Februar ist die „STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Herpes-zoster-Indikationsimpfempfehlung für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko“ in Kraft. Seitdem können sich Erwachsene ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungsrisiko gegen Herpes Zoster impfen lassen. Zuvor war dies nur für Erwachsene ab 50 Jahren vorgesehen.
Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht nun für Indikationsimpfungen Folgendes vor:1
Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere iatrogenen Immundefizienz oder einer schweren Ausprägung chronischer Grunderkrankungen, z. B. Personen mit bzw. nach:
- hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSZT),
- zellbasierten Therapien,
- solider Organtransplantation,
- immunsuppressiver Medikation (z. B. Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab [Typ-I-Interferon-Rezeptorblocker], zytostatischer Chemotherapie),
- malignen neoplastischen Erkrankungen,
- HIV-Infektion,
- rheumatoider Arthritis,
- systemischem Lupus erythematodes,
- chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen,
- chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale,
- chronischer Niereninsuffizienz,
- Diabetes mellitus.
Dabei ist es das Ziel, die Häufigkeit von Herpes-Zoster-Erkrankungen zu reduzieren und Folgeerkrankungen wie postherpetische Neuralgien zu verhindern.
Für die Impfung steht der adjuvantierte Totimpfstoff Shingrix® zur Verfügung. Der Impfstoff wird 2-mal verabreicht, der Abstand zwischen den Impfungen beträgt 2–6 Monate. Zurzeit liegen noch keine Daten zu einer Auffrischimpfung vor.
1 G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 18.12.2025