Aktuelles

STIKO-Empfehlung in Kraft getreten

Seit Mitte Februar ist die „STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Herpes-zoster-Indikations­impf­empfehlung für Personen mit erhöhtem Erkrankungs­risiko“ in Kraft. Seitdem können sich Erwachsene ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungs­risiko gegen Herpes Zoster impfen lassen. Zuvor war dies nur für Erwachsene ab 50 Jahren vorge­sehen.

Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht nun für Indikationsimpfungen Folgendes vor:1

Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere iatrogenen Immundefizienz oder einer schweren Ausprägung chronischer Grunderkrankungen, z. B. Personen mit bzw. nach:

  • hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSZT),
  • zellbasierten Therapien,
  • solider Organtransplantation,
  • immunsuppressiver Medikation (z. B. Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab [Typ-I-Interferon-Rezeptorblocker], zytostatischer Chemotherapie),
  • malignen neoplastischen Erkrankungen,
  • HIV-Infektion,
  • rheumatoider Arthritis,
  • systemischem Lupus erythematodes,
  • chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen,
  • chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale,
  • chronischer Niereninsuffizienz,
  • Diabetes mellitus.


Dabei ist es das Ziel, die Häufigkeit von Herpes-Zoster-Erkrankungen zu reduzieren und Folgeerkrankungen wie postherpetische Neuralgien zu verhindern.

Für die Impfung steht der adjuvantierte Totimpfstoff Shingrix® zur Verfügung. Der Impfstoff wird 2-mal verabreicht, der Abstand zwischen den Impfungen beträgt 2–6 Monate. Zurzeit liegen noch keine Daten zu einer Auffrischimpfung vor.
 


1 G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 18.12.2025