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Richtige und falsche Kontraindikationen beim Impfen
Impfen ist ein wichtiger Baustein, um sich selbst, aber auch seine Mitmenschen – im Besonderen die vulnerablen Mitmenschen – zu schützen. Obwohl Impfungen einen sicheren und guten Schutz vor vielen Erkrankungen bieten, sind die Impfraten in Deutschland flächendeckend sehr gering. Ein Grund könnten Irrtümer zu falschen Kontraindikationen beim Impfen sein.
Grundsätzlich können fast alle Personen geimpft werden – es gibt allerdings bestimmte Situationen, in denen eine Impfung kontraindiziert sein kann. Das Robert Koch-Institut hat zwei Faktenblätter erstellt, aus denen sich klar erkennen lässt, ob es sich um eine richtige oder falsche Kontraindikation handelt.
Falsche Kontraindikationen sind z. B. banale Infektionen ohne Fieber, Gerinnungsstörungen, angeborene oder erworbene Immundefekte sowie Krampfanfälle in der Familie. Auch eine Schwangerschaft ist per se kein Ausschlusskriterium für eine Impfung. Oft können Impfungen in der Schwangerschaft auch für einen Schutz des Neugeborenen sorgen. Jedoch sind die Impfung von Lebendimpfstoffen sowie die Gelbfieber-Impfung in der Schwangerschaft kontraindiziert. Frühchen, gestillte Säuglinge und Säuglinge mit Neugeborenen-Ikterus bedeuten keine Impf-Kontraindikation.
Richtige Kontraindikationen sind schwere akute Erkrankungen. In diesem Fall sollte mit der Impfung bis nach der Genesung gewartet werden. Ausgenommen davon sind postexpositionelle Impfungen (Tollwut, Tetanus, Hepatitis B). Auf Lebendimpfstoffe sollte bei angeborener, erworbener oder medikamentös induzierter Immunsuppression verzichtet werden. Auch schwere Allergien gegen Bestandteile eines Impfstoffes stellen eine richtige Kontraindikation dar. Hier besteht die Möglichkeit, eventuell auf Alternativen umzustellen, wie z. B. Hühnereiweiß-freie Präparate.
Die meisten vermeintlichen Kontraindikationen sind also tatsächlich keine. Die Apotheken können hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie ihre Kunden über falsche Kontraindikationen aufklären.