Aus APEXXNAR® wird Prevenar 20®

Im März 2024 erhielt der bis vor kurzem nur für Erwachsene zuge­lassene Pneumokokken-Impf­stoff APEXXNAR® von Pfizer auch die Zu­lassung für Säuglinge ab 6 Wochen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Um eine Ab­grenzung zu dem für Säug­linge zuge­­lassenen Impf­­stoff Prevenar 13® zu gewähr­leisten, hatte APEXXNAR® ur­sprünglich einen anderen Namen zuge­­wiesen bekommen. Mit Erweiterung der Zu­­lassung wird aus APEXXNAR® nun Prevenar 20®. Achtung: Die STIKO hat die Empfehlung noch nicht ange­passt. Was bedeutet dies für die Praxis?

Erstattungs­fähigkeit für Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Der Impfstoff ist zwar zugelassen für diese Alters­gruppen, jedoch liegt noch keine STIKO-Empfehlung vor. Die STIKO will sich jedoch mit der Zulassungs­erweiterung aus­einander­setzen und gegeben­enfalls ihre Empfehlung anpassen. Solange dies noch nicht geschehen ist, werden Personen unter 18 Jahren weiter­hin mit Prevenar 13® geimpft.

Abgabe von APEXXNAR® weiterhin möglich?

Der Hersteller hat bekannt gegeben, dass in Abstimmung mit den Landes­behörden und dem Paul-Ehrlich-Institut die noch im Handel befindlichen Packungen mit dem alten Namen APEXXNAR® weiter­hin bestellt und verimpft werden können. Auch die Erstattungs­fähigkeit stellt kein Problem dar, da die STIKO-Empfehlung unab­hängig vom Handels­namen gilt.

Pfizer: Pressemitteilung: 20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff – Neuer Handelsname für PCV20: APEXXNAR® heißt nun Prevenar 20®, 22.04.2024