Abgabefrage

Auseinzelung von Beyfortus
Uns liegt ein Rezept über „Beyfortus 100 mg Inj.-Lsg. i. e. Fertigspr. o. Kan. 1 St. PZN 18425786“ vor.
Wir bekommen zurzeit aber nur die importierte Großpackung mit 5 Stück. Dürfen wir diese auseinzeln?
Antwort
Ja, Sie dürfen die Packung auseinzeln. Der GKV-Spitzenverband und der DAV haben sich auf eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag geeinigt. Die Zusatzvereinbarung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt rückwirkend zum 24. September 2024. Demnach dürfen Apotheken, solange der Versorgungsmangel besteht, Teilmengen aus anderen Packungsgrößen derselben Stärke abgeben. Die Gesamtmenge des Wirkstoffs darf dabei nicht überschritten werden. Für die Abrechnung wird die Sonder-PZN 02567053 für Auseinzelungen verwendet.