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Erweiterung der STIKO-Empfehlung bei Herpes Zoster

Anfang November hat die STIKO ihre Empfehlung für Herpes-Zoster-Impfungen angepasst. Bis dahin empfahl die STIKO die Impfung nur für Personen ab 60 Jahren und Personen ab 50 Jahren mit erhöhtem Risiko einer Erkrankung aufgrund bestimmter Grunderkrankungen. Zukünftig sollen auch Personen ab 18 Jahren mit einem erhöhten Risiko für eine Erkrankung geimpft werden.

Herpes Zoster (auch als Gürtelrose bekannt) ist eine durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöste Viruserkrankung, die nicht durch eine Neuansteckung entsteht, sondern durch Reaktivierung von im Körper vorhandenen Viren. Das Virus bleibt nach überstandener Erstinfektion (Windpocken) im Körper (Spinal- bzw. Hirnnervenganglien) vorhanden und kann später im Leben wieder reaktiviert werden. Die Erkrankung äußert sich in Hautausschlag, der häufig gürtel- oder streifenförmig und einseitig ist, mit Bläschen einhergeht und oft von brennenden, halbseitigen Schmerzen in den Hautarealen der betroffenen Nerven begleitet wird. Eine Langzeitfolge der Erkrankung kann die postherpetische Neuralgie (PHN) sein, die bei 12–20 % der Erkrankten auftritt.1 Dabei handelt es sich um Nervenschmerzen, die noch Jahre – in Einzelfällen lebenslang2 – nach der Herpes-Zoster-Erkrankung bestehen bleiben können.

Vor allem Personen höheren Alters sowie Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen, unabhängig vom Alter, haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Daher hat die STIKO im November 2025 ihre Empfehlung angepasst. Die Erweiterung der STIKO-Empfehlung sieht Folgendes vor:3

Personen ≥ 18 Jahre mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz oder infolge schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung, z. B. Personen mit bzw. nach:

  • hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSZT),
  • zellbasierten Therapien,
  • solider Organtransplantation,
  • immunsuppressiver Medikation (z. B. Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab [Typ-I-Interferon-Rezeptorblocker], zytostatischer Chemotherapie),
  • malignen neoplastischen Krankheiten,
  • HIV-Infektion,
  • rheumatoider Arthritis,
  • systemischem Lupus erythematodes,
  • chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen,
  • chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale,
  • chronischer Niereninsuffizienz,
  • Diabetes mellitus.

Dabei ist es das Ziel, die Häufigkeit von Herpes-Zoster-Erkrankungen zu reduzieren und Folgeerkrankungen wie postherpetische Neuralgien zu verhindern.

Für die Impfung steht der adjuvantierte Totimpfstoff Shingrix® zur Verfügung. Der Impfstoff wird 2-mal verabreicht, der Abstand zwischen den Impfungen beträgt 2–6 Monate. Zurzeit gibt es noch keine Daten für eine Auffrischimpfung.

Die Erweiterung der STIKO-Empfehlung kann umgesetzt werden, sobald diese vom G-BA beschlossen und in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen wurde.

 


1 RKI: Faktenblatt Herpes-zoster-Impfung. Online abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Informationsmaterialien/Faktenblaetter-zum-Impfen/Zoster.html
2 RKI-Ratgeber: Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster). Online abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Varizellen.html
3 RKI: Epidemiologisches Bulletin: 45/2025