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Chikungunya-Impfung in Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen

Das Chikungunya-Virus wird über Stechmücken – vor allem Gelbfiebermücke und Asiatische Tigermücke – übertragen. Innerhalb von 3–7 Tagen treten die ersten Symptome, u. a. Fieber und starke Gelenkschmerzen, auf. In den meisten Fällen genesen die erkrankten Personen nach einer Woche wieder. In einigen Fällen kann es jedoch zu monatelangen Gelenkbeschwerden oder Multiorganversagen kommen.

Das Virus kommt vor allem in den Tropen und Subtropen vor, in Europa ist es nicht endemisch. Jedoch treten immer wieder Infektionen bei Personen, die aus Endemiegebieten zurückkehren, auf. In Südeuropa, wo die Asiatische Tigermücke bereits heimisch geworden ist, wurden vereinzelt auch lokale Übertragungen registriert. Der Klimawandel könnte das Risiko, dass sich das Virus in Zukunft weiter in Europa verbreitet, erhöhen.

Schutzimpfungs-Richtlinie1

Ende Oktober wurde die Chikungunya-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Impfen lassen können sich Personen mit Berufs- oder Reiseindikation. Unter die Berufsindikation fallen Personen, die gezielte Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Chikungunya-Viren ausüben, z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien. Die Reiseindikation gilt für Personen ab 12 Jahren, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist, oder die einen längeren Aufenthalt (über 4 Wochen) oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya-Endemiegebieten planen und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung aufgrund z. B. eines Alters ab 60 Jahren oder infolge schwerer Ausprägungen von internistischen Grunderkrankungen besteht.

Zur Impfung stehen ein attenuierter Lebendimpfstoff und ein Totimpfstoff zur Verfügung, wobei für Personen ab 60 Jahren nur der Totimpfstoff verwendet werden soll. Die Impfung wird einmalig verabreicht.

 


1 G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 04.09.2025