Abgabefrage

Impfstoffzubehör bei COVID-19-Impfungen
Wir haben eine Frage bezüglich der Abrechnung von Impfzubehör für Comirnaty®-Impfstoffe für die Arztpraxis.
Können wir das Impfzubehör auch zulasten des BAS abrechnen oder erfolgt die Abrechnung über den Sprechstundenbedarf?
Antwort
Seitdem die COVID-19-Impfung im April 2023 in die Regelversorgung übergegangen ist, wird das Impfstoffzubehör nicht mehr vom Bund zur Verfügung gestellt. Auch eine Bestellung über den Sprechstundenbedarf ist nicht möglich. Das Zubehör muss von der Arztpraxis als Praxisbedarf bestellt werden.
- Zur DAP Arbeitshilfe „Zubehör für COVID-19-Impfungen“