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Die STIKO passt ihre Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung an und der G-BA zieht nach

Seit April 2022 ist in Deutschland mit Apexxnar®, einem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20), ein weiterer Impfstoff gegen Pneumokokken auf dem Markt. Nach Datenauswertungen über Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs veröffentlichte die Ständige Impfkommission (STIKO) nun eine neue Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Demnach sollen Erwachsene ausschließlich mit diesem Vakzin gegen Pneumokokken geimpft werden. Grundlage zur Änderung der Empfehlung waren die Daten eines systematischen Reviews und die Ergebnisse aus einer Modellierungsanalyse, die zeigten, dass der PCV20-Wirkstoff dem bisher etablierten 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) und dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13) überlegen ist.

Die angepasste Impfempfehlung für Apexxnar® aus dem September 2023 gilt für folgende Personengruppen:1

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 18 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen haben (chronische Erkrankungen z. B. am Herzen oder an den Atmungsorganen, Immundefekte sowie Organtransplantationen)
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflichem Risiko (z. B. Schweißarbeit von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauch, einschließlich metalloxidischem Schweißrauch, führen)

Die oben genannten Personengruppen sollen nur noch mit Apexxnar® immunisiert werden. Auf Pneumovax 23® (23-valenter Polysaccharid-Impfstoff) und Prevenar® (sequenzielle Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff) soll in Zukunft verzichtet werden.

Die Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche bleibt erstmal wie bisher bestehen. Ob für diese Altersgruppe eine Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff sinnvoll wäre, bestimmt die STIKO voraussichtlich Ende 2023 bzw. Anfang 2024.

Empfehlung für geimpfte Personen

Die STIKO empfiehlt Personen ab 18 Jahren, die bereits mit PPSV23 oder sequenziell (PCV13 oder PCV+PPSV23) immunisiert wurden, die nächste Impfung mit PCV20 mit einem Mindestabstand von 6 Jahren zu erhalten.

Personen ab 18 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen haben, wird empfohlen, falls die sequenzielle Impfung mit PCV13 begonnen, aber noch nicht mit PPSV23 beendet wurde, ein PCV20-Vakzin im Mindestabstand von einem Jahr zu erhalten.

Derzeit liegen noch keine Daten vor, ob eine Wiederholungsimpfung mit dem PCV20-Vakzin notwendig sein wird.

Entscheidung des G-BA

Mitte November hat der G-BA die Empfehlung der STIKO in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Die Änderung muss noch rechtlich vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden. Nachdem die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist, tritt die neue Richtlinie in Kraft.
 


1 RKI: Pressemitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Empfehlung des PCV20-Pneumokokken-Impfstoffs für Erwachsene, online abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-09-28.html. Stand: 28.09.2023